Baumschutz in Mecklenburg-Vorpommern: 724 Orte, 131 mit eigener Satzung
Alle Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern – je Kreis die Regel und die Orte mit eigener Satzung.
Für 724 Orte in Mecklenburg-Vorpommern nennt Baumato die Regeln, die dort gelten.
131 davon haben eine eigene Satzung oder Verordnung (Schwellen von 30 bis 100 cm Stammumfang).
In jeder Gemeinde gilt das Landesgesetz (§ 18 und § 19 NatSchAG M-V) – eine eigene Satzung der Gemeinde zusätzlich; es gilt jeweils die strengere Regelung.
Diese Angaben sind eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.
Landkreise und kreisfreie Städte
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