Baum fällen in Karnin: Genehmigung & Baumschutz

Für Karnin gilt die eigene Baumschutzsatzung der Gemeinde. Zusätzlich gilt das Landesgesetz (§ 18 und § 19 NatSchAG M-V) – es gilt jeweils die strengere Regelung. Geschützt ab 100 cm Stammumfang. Fällverbot vom 1. März bis 30. September (§ 39 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BNatSchG). Zuständig: Gemeinde Karnin (über Amt Barth).

Genehmigungs-Check für Ihren BaumSatzung geprüft · Stand 12.10.2026

Das gilt in Karnin

Für Karnin gilt die eigene Baumschutzsatzung und zusätzlich das Landesgesetz (§ 18 und § 19 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) vom 23.02.2010 (GVOBl. M-V S. 66), zuletzt geändert durch Artikel 31 des Gesetzes vom 8. Juli 2026 (GVOBl. M-V S. 719, 737)). Es gilt jeweils die strengere Regelung. Für die Satzung ist Gemeinde Karnin (über Amt Barth) zuständig, für das Landesgesetz die untere Naturschutzbehörde: Landkreis Vorpommern-Rügen – Fachgebiet Naturschutz (untere Naturschutzbehörde). Schützt das Landesgesetz den Baum — ab 100 cm Stammumfang oder in einer Allee bzw. Baumreihe —, entscheidet die untere Naturschutzbehörde; schützt ihn nur die Satzung, entscheidet Gemeinde Karnin (über Amt Barth).

  • Geschützt ab 100 cm Stammumfang

    Zusätzlich gilt das Landesgesetz (§ 18 und § 19 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) vom 23.02.2010 (GVOBl. M-V S. 66), zuletzt geändert durch Artikel 31 des Gesetzes vom 8. Juli 2026 (GVOBl. M-V S. 719, 737)) – es gilt jeweils die strengere Regelung. Nach dem Landesgesetz: Geschützt ab 100 cm Stammumfang.

  • Fällzeit

    Fällverbot vom 1. März bis 30. September (§ 39 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BNatSchG).

    Die Satzung enthält keine eigene Regel zum Zeitraum; es gilt § 39 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BNatSchG.

    Für Bäume auf „gärtnerisch genutzten Grundflächen“ sieht das Bundesrecht eine Ausnahme von diesem Verbot vor. Was als gärtnerisch genutzte Grundfläche gilt, ist gesetzlich nicht bestimmt und nicht höchstrichterlich geklärt. Verwilderte Gärten gelten nicht als gärtnerisch genutzt. Für Hecken und Sträucher gilt die Ausnahme nicht. Verlassen Sie sich auf diese Ausnahme nur nach Rückfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde.

  • Artenschutz

    Prüfen Sie vor jeder Fällung — auch im Hausgarten —, ob der Baum Höhlungen, Nester oder Spalten hat, in denen geschützte Tiere leben können (§ 44 BNatSchG). Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten.

Alle erfassten Regeln
  • Gilt nicht für (§ 2 Abs. 2 Buchst. a): „Naturdenkmale, Alleen und einseitige Baumreihen sowie gesetzlich geschützte Biotope nach dem Landesnaturschutzgesetz vom 22.10.2002 in der zur Zeit gültigen Fassung“
  • Gilt nicht für (§ 2 Abs. 2 Buchst. b): „Wald im Sinne der Bundes- und Landeswaldgesetzgebung“
  • Gilt nicht für (§ 2 Abs. 2 Buchst. c): „denkmalgeschützte Parkanlagen“
  • Gilt nicht für (§ 2 Abs. 2 Buchst. d): „Kleingartenparzellen in Kleingartenanlagen nach dem Bundeskleingartengesetz“
  • Gilt nicht für (§ 2 Abs. 2 Buchst. e): „Bäume in Baumschulen, Gärtnereien und Obstplantagen soweit sie erwerbsgärtnerischen Zwecken dienen“
  • Gilt nicht für (§ 3 Abs. 1): „außer Pappeln und Weiden“
  • Zusätzlich geschützt (§ 3 Abs. 2): „Diese Satzung gilt auch für Bäume, die nach dieser Satzung oder anderen Rechtsvorschriften als Ersatzanpflanzungen vorgenommen wurden, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes | nicht vorliegen.“

Stand: 12.10.2026, Quelle: Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Karnin vom 07.09.2005 · Quelle

Diese Angaben sind eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.

Zuständig

Gemeinde Karnin (über Amt Barth)

Stand der Angaben: 12.10.2026

Antrag stellen

Unterlagen laut Behörde

  • Pflicht: schriftlicher Antrag beim Amt Barth (§ 7 Abs. 3)
  • erforderlichenfalls Nachweis der Ausnahmevoraussetzungen. Bei einem Bauantrag: Lageplan mit Standort, Art, Stammumfang und Kronendurchmesser der geschützten Bäume
  • der Antrag auf Ausnahme ist dem Bauantrag beizufügen (§ 9).

Mehr dazu im Ratgeber

Für Karnin und Umgebung ist noch kein Betrieb eingetragen.

Baumfällung in der Nähe

Alle Orte im Landkreis Vorpommern-Rügen

Sie fällen oder pflegen Bäume in Karnin?

Tragen Sie Ihren Betrieb kostenlos ein und erscheinen Sie auf dieser Seite. Einträge, die wir aus öffentlichen Angaben erstellt haben, können Sie übernehmen.

Betrieb eintragen

Ihre Wahl zum Datenschutz

Wir möchten Google Maps einbinden (Adressvorschläge im Genehmigungs-Check und im Anfrageformular, Karte im Standort-Editor).

Dabei werden Daten an diese Anbieter übertragen. Ohne Ihre Zustimmung laden wir sie nicht. · Datenschutzerklärung