Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Bedingungen für Betriebe, die ihren Eintrag übernehmen, ein Paket buchen, Guthaben aufladen oder Anzeigenplätze kaufen.

Stand: 17. Oktober 2026Gilt für Betriebe
Inhalt · 22 Abschnitte

§ 1Geltungsbereich

(1)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Baumato und Betrieben über die Nutzung des Verzeichnisses unter baumato.de, über Pakete, Anzeigenplätze, Guthaben und vermittelte Anfragen.

(2)

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Bereits bei der Registrierung und bei der Übernahme eines Eintrags bestätigen Sie, dass Sie das Konto für ein Unternehmen im Sinne von § 14 BGB anlegen. Die Bestätigung wird mit Konto und Zeitpunkt gespeichert. Vor jedem kostenpflichtigen Kauf bestätigen Sie, dass Sie in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Ohne diese Bestätigung kommt kein Kauf zustande. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht deshalb nicht.

(3)

Abweichende Bedingungen des Betriebs gelten nicht, auch wenn Baumato ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(4)

Für Personen, die Baumato als Kundin oder Kunde nutzen (Genehmigungs-Check, Suche, Anfragen an Betriebe, Bewertungen), gelten die Nutzungsbedingungen unter baumato.de/nutzungsbedingungen/.

§ 2Vertragspartner

(1)

Vertragspartner ist Baumato – Inh. Yanick Marvin Schulz-Hageleit, Wormbacher Weg 16, 12207 Berlin, E-Mail: kontakt@baumato.de (im Folgenden „Baumato“ oder „wir“).

(2)

Vertragspartner auf Ihrer Seite ist der Betrieb, für den das Konto geführt wird. Wer für den Betrieb ein Konto anlegt, einen Eintrag übernimmt oder kauft, versichert, dazu berechtigt zu sein.

(3)

Die Zustimmung zu diesen AGB gilt je Betrieb. Hat ein Konto des Betriebs zugestimmt, fragen wir andere Konten desselben Betriebs bei unveränderter Fassung nicht erneut.

(4)

Vertragspartner können nur Unternehmer im Sinne des § 14 BGB mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland sein.

§ 3Leistungen von Baumato

(1)

Baumato betreibt ein Online-Verzeichnis für Baumpflege, Baumfällung, Stubbenfräsen, Baumgutachten und Sturm-Notdienst sowie einen Genehmigungs-Check für die Kundschaft. Betriebe können einen Eintrag übernehmen oder anlegen und pflegen.

(2)

Die Leistungen für Betriebe sind:

  • der Eintrag im Verzeichnis (§ 4),
  • Pakete mit zusätzlichen Funktionen für den Eintrag (§ 5),
  • Anzeigenplätze (§ 11),
  • Guthaben (§ 9) und
  • vermittelte Anfragen (§ 10).
(3)

Die Reihenfolge der Betriebe in Suche und Listen ist nicht käuflich. Wie Baumato sortiert, welche Listen nur Betriebe mit bestimmten Paketen zeigen und wo es bezahlte Sichtbarkeit gibt, steht in § 3a.

(4)

Baumato schuldet keinen bestimmten Erfolg: keine Zahl von Seitenaufrufen, Einblendungen, Klicks, Anfragen oder Aufträgen. Pakete enthalten kein Kontingent an Anfragen.

(5)

Baumato ist an Verträgen zwischen Betrieben und deren Kundschaft nicht beteiligt. Angebote, Aufträge und Arbeiten sind allein Sache des Betriebs und seiner Kundschaft.

§ 3aTransparenz

(1)

Mit Ortsangabe sortiert Baumato nach der Entfernung zum gesuchten Ort, ohne Ortsangabe alphabetisch nach dem Namen. Auf Ortsseiten stehen zuerst die Betriebe mit Sitz im Ort, danach die Betriebe in der Nähe, in beiden Gruppen nach Entfernung. In der Suche können Besucherinnen und Besucher selbst nach Bewertung oder Name umsortieren. Paket, Anzeigenplätze und Zahlungen beeinflussen die Reihenfolge nicht; Bewertungen nur, wenn die Besucherin oder der Besucher selbst danach sortiert. Gegen Entgelt erhältlich sind Plätze in den als „Anzeige“ gekennzeichneten Bereichen, das Abzeichen „Premium-Paket (bezahlt)“ und die Aufnahme in die Listen nach Abs. 2. Einzelheiten stehen auf der Seite „Wie sortieren wir?“ (baumato.de/wie-wir-sortieren/), die von den Listen aus verlinkt ist.

(2)

Bezahlte Pakete erhalten die auf der Preisseite genannten Zusatzfunktionen. Davon hängt auch ab, wo ein Betrieb erscheint: In der Notdienst-Liste und bei der Filterung nach Merkmalen stehen nur Betriebe, deren Paket Merkmale enthält und die das Merkmal angegeben haben. Darauf weist Baumato direkt an diesen Listen und Filtern hin. Baumato bietet keine eigenen Leistungen im Wettbewerb mit den Betrieben an.

(3)

Der Betrieb hat im Betriebskonto Zugriff auf seine Eintragsdaten, auf die Anfragen über das Kontaktformular seines Profils und auf übernommene Anfragen (bis zu deren Löschung nach § 10 Abs. 10) sowie, mit dem Premium-Paket, auf die Statistik zu seinem Eintrag (Zahl der Aufrufe und Klicks, ohne Personenbezug). Daten anderer Betriebe erhält er nicht. Baumato nutzt diese Daten für das Verzeichnis, die Vermittlung von Anfragen und die Abrechnung und gibt sie nur an die Dienstleister weiter, die in der Datenschutzerklärung genannt sind (unter anderem Hosting, Dateispeicher, Zahlungsabwicklung, E-Mail-Versand und die automatisierte Vorprüfung nach § 14a). Eine Funktion zum Export der Daten gibt es nicht. Auf Anfrage stellen wir Ihnen Ihre Eintragsdaten per E-Mail zusammen.

(4)

Baumato schränkt andere Vertriebskanäle des Betriebs nicht ein und vertreibt Einträge nicht über weitere Kanäle oder Partnerprogramme.

§ 4Eintrag im Verzeichnis

(1)

Baumato legt Einträge auch aus öffentlich zugänglichen Angaben an, bevor ein Betrieb sie übernimmt. Solche Einträge zeigen Name, Adresse, Telefon, Website, Kategorie und Öffnungszeiten. Der Betrieb kann einen solchen Eintrag kostenlos übernehmen oder über den Link „Eintrag entfernen“ ohne Begründung entfernen lassen.

(2)

Für die Übernahme brauchen Sie ein Konto und einen Nachweis, dass Sie zum Betrieb gehören (zum Beispiel Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug). Über die Übernahme entscheidet Baumato nach Prüfung. Lehnen wir ab, nennen wir den Grund.

(3)

Je Betrieb ist ein Standort vorgesehen. Weitere Standorte schaltet Baumato auf Anfrage frei.

(4)

Jeder Eintrag und jede Änderung an einem veröffentlichten Eintrag wird vor der Veröffentlichung von Baumato geprüft (§ 14a). Bis zur Freigabe einer Änderung bleibt die zuletzt veröffentlichte Fassung online. Lehnen wir einen Eintrag oder eine Änderung ab, nennen wir den Grund; Sie können überarbeiten und erneut einreichen.

(5)

Einträge und Übernahmen prüfen wir in der Regel innerhalb von zwei Werktagen. Eine verbindliche Frist ist das nicht.

(6)

Ein Anspruch auf Aufnahme oder Veröffentlichung besteht nicht. Baumato kann Übernahme, Veröffentlichung oder Änderung eines Eintrags ablehnen, wenn (a) der Betrieb keine Leistung nach § 3 Abs. 1 anbietet, (b) der Nachweis nach Abs. 2 fehlt oder Zweifel an der Berechtigung bestehen, (c) Inhalte gegen § 12 Abs. 2 verstoßen, (d) ein Duplikat vorliegt oder (e) eine gesetzliche oder behördliche Pflicht besteht. Die Ablehnung wird in Textform begründet.

§ 5Pakete

(1)

Für übernommene Einträge gibt es die Pakete Basis, Partner und Premium. Basis ist kostenlos und hat keine Laufzeit. Partner und Premium sind kostenpflichtige Abonnements mit monatlicher oder jährlicher Abrechnung.

(2)

Welche Funktionen ein Paket enthält, steht auf der Preisseite (baumato.de/preise/) in der Fassung zum Zeitpunkt der Buchung. In jedem Paket, auch ohne Paket, sind Adresse, Telefon und Website des Betriebs sichtbar. In jedem Paket ab Basis sind das Kontaktformular des Profils, Bewertungen und das Antworten auf Bewertungen enthalten. Der bei der Buchung auf der Preisseite angezeigte Leistungsumfang gilt für die laufende Abrechnungsperiode. Änderungen des Leistungsumfangs wirken frühestens ab der nächsten Verlängerung und werden mindestens vier Wochen vorher in Textform mitgeteilt. Schränkt eine Änderung den Leistungsumfang zum Nachteil des Betriebs ein, kann er zum Wirksamwerden kündigen; hierauf wird hingewiesen.

(3)

Ein Abonnement gilt für den Betrieb und alle seine Standorte.

(4)

Endet ein kostenpflichtiges Paket, fällt der Eintrag auf Basis zurück. Inhalte, die Basis nicht enthält (zum Beispiel Bildergalerie und Merkmale), werden ausgeblendet, nicht gelöscht, und erscheinen wieder, sobald ein passendes Paket gebucht ist.

(5)

Die Abzeichen und Kennzeichnungen eines Pakets („Premium-Paket (bezahlt)“, „Anzeige“) sind bezahlte Leistungen und keine Auszeichnung oder Empfehlung durch Baumato.

(6)

Für die ersten Betriebe je Paket gibt es Pilotpreise, solange Pilotplätze frei sind; die Zahl der freien Plätze steht auf der Preisseite. Der Pilotpreis gilt unbefristet, solange das Abonnement ununterbrochen läuft. Endet es, besteht kein Anspruch darauf, erneut zum Pilotpreis zu buchen. Das Recht beider Seiten zur Kündigung nach § 8 bleibt unberührt.

§ 6Vertragsschluss

(1)

Die Darstellung der Pakete, Guthabenpakete und Anzeigenplätze ist kein bindendes Angebot. Mit Abschluss des Bezahlvorgangs bei Stripe geben Sie ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn Baumato die Leistung freischaltet. Den Eingang der Zahlung bestätigt Stripe per E-Mail; die Freischaltung sehen Sie im Betriebskonto. Auf eine gesonderte Bestätigung des Zugangs der Bestellung wird verzichtet (§ 312i Abs. 2 S. 2 BGB). Kommt kein Vertrag zustande, erstatten wir Zahlungen unverzüglich. Die AGB können Sie beim Kauf über den Link am Häkchen abrufen und über Ihren Browser speichern oder drucken.

(2)

Vor jedem kostenpflichtigen Kauf bestätigen Sie durch zwei Häkchen, dass Sie als Unternehmer handeln und diese AGB akzeptieren. Hat Ihr Betrieb der geltenden Fassung bereits zugestimmt, fragen wir bei weiteren Käufen nicht erneut; jeder Kauf wird mit Zeitpunkt, Konto und Fassung gespeichert.

(3)

Abonnement: Das Paket wird freigeschaltet, sobald Stripe das Abonnement bestätigt; bei SEPA-Lastschrift kann das länger dauern.

(4)

Guthaben: Das Guthaben wird gutgeschrieben, sobald die Zahlung eingegangen ist, bei SEPA-Lastschrift nach einigen Tagen.

(5)

Anzeigenplatz: Mit dem Klick auf „Weiter zur Zahlung“ wird der Platz für die Dauer des Bezahlvorgangs reserviert. Gebucht ist er mit Zahlungseingang; bei Zahlung vom Guthaben sofort. Brechen Sie den Bezahlvorgang ab oder läuft er ab, verfällt die Reservierung und es wird nichts berechnet.

(6)

Übernahme einer vermittelten Anfrage: Mit dem Klick auf „Anfrage übernehmen“ oder „Exklusiv übernehmen“ wird der angezeigte Preis vom Guthaben abgebucht; danach erhalten Sie die Kontaktdaten.

(7)

Das Basis-Paket wählen Sie ohne Bezahlvorgang.

§ 7Preise und Zahlung

(1)

Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Preisseite (baumato.de/preise/) und auf der jeweiligen Kaufseite angezeigt werden. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2)

Die Zahlung wickelt der Zahlungsdienstleister Stripe ab. Zahlungsarten sind für Abonnements und Guthaben SEPA-Lastschrift, Karte und PayPal, für Anzeigenplätze Karte, PayPal oder Guthaben. Vermittelte Anfragen werden nur vom Guthaben bezahlt.

(3)

Für die Rechnung brauchen wir den Firmennamen und die Rechnungsanschrift; die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer können Sie freiwillig angeben. Rechnungen stellen wir elektronisch bereit; Sie finden sie im Kundenbereich von Stripe, den Sie aus Ihrem Betriebskonto öffnen. Der Betrieb ist einverstanden, Rechnungen als E-Rechnung oder, soweit gesetzlich zulässig, als sonstige elektronische Rechnung (z. B. PDF) zu erhalten. Soweit eine E-Rechnung vorgeschrieben ist, stellt Baumato sie in einem Format nach EN 16931 aus.

(4)

Für Käufe vom Guthaben (Übernahme einer Anfrage, Anzeigenplatz) gibt es keine eigene Rechnung. Die Umsatzsteuer ist mit der Rechnung über die Aufladung abgerechnet; vom Guthaben wird der Nettobetrag abgezogen.

(5)

Schlägt eine Zahlung für ein Abonnement fehl, versucht Stripe den Einzug erneut, und wir benachrichtigen Sie per E-Mail. Während dieser Zeit bleibt das Paket bestehen. Bleibt die Zahlung aus, endet das Abonnement, und der Eintrag fällt auf Basis zurück. Über das Ende des Abonnements wegen Nichtzahlung informiert Baumato in Textform mit Angabe des Grundes. Gesetzliche Verzugsansprüche bleiben unberührt.

(6)

Baumato kann die Preise laufender Abonnements mit Wirkung zur nächsten Verlängerung ändern. Die Ankündigung erfolgt mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform. Sie können das Abonnement in diesem Fall zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Änderung wirksam würde (Sonderkündigungsrecht); darauf weisen wir in der Ankündigung hin. Pilotpreise sind von Preisänderungen ausgenommen (§ 5 Abs. 6).

§ 8Laufzeit und Kündigung des Abonnements

(1)

Ein Abonnement läuft je nach Wahl einen Monat oder ein Jahr und verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn es nicht gekündigt wird.

(2)

Sie können ein Abonnement bis zum letzten Tag der Laufzeit im Kundenbereich von Stripe, den Sie in Ihrem Betriebskonto unter „Paket“ öffnen, oder in Textform an kontakt@baumato.de kündigen. Baumato bestätigt die Kündigung in Textform. Eine Kündigung per E-Mail trägt Baumato bei Stripe ein; die Bestätigung geht danach wie bei der Kündigung im Kundenbereich hinaus.

(3)

Die Kündigung wirkt zum Ende der bezahlten Laufzeit. Bis dahin bleiben das Paket, der Anfragepreis des Pakets und der Premium-Rabatt auf Anzeigenplätze bestehen. Bereits gezahlte Entgelte werden nicht anteilig erstattet. Danach fällt der Eintrag auf Basis zurück (§ 5 Abs. 4).

(4)

Solange die Laufzeit nicht abgelaufen ist, können Sie die Kündigung im Stripe-Kundenbereich zurücknehmen.

(5)

Ein Wechsel des Pakets während eines laufenden Abonnements ist nicht möglich. Wer wechseln will, kündigt und bucht nach dem Ende der Laufzeit neu.

(6)

Das Basis-Paket hat keine Laufzeit. Sie beenden es, indem Sie Ihr Konto löschen (§ 14).

(7)

Baumato kann ein Abonnement mit einer Frist von mindestens 30 Tagen zum Laufzeitende ordentlich kündigen; die Kündigung wird in Textform begründet. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei (a) schwerwiegenden oder trotz Abmahnung wiederholten Verstößen gegen § 12, (b) Zahlungsverzug von mehr als einem Monatsentgelt, (c) Manipulation von Bewertungen, (d) falschen Angaben zur Unternehmereigenschaft oder Vertretungsmacht. Bei Pflichtverletzungen ist die Kündigung erst nach erfolgloser Abmahnung zulässig, außer diese ist entbehrlich (§ 314 Abs. 2 BGB). Baumato teilt die Gründe unverzüglich in Textform mit. Gezahlte Entgelte für die nicht genutzte Laufzeit werden anteilig erstattet; Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

§ 9Guthaben

(1)

Guthaben laden Sie in Paketen auf. Den Zahlbetrag, das Guthaben und einen etwaigen Bonus zeigt die Kaufseite. Gutgeschrieben wird der Nettobetrag der Aufladung und, wo angegeben, der Bonus. Guthaben ist ein Einzweck-Gutschein im Sinne von § 3 Abs. 14 UStG und nur für Leistungen von Baumato an Betriebe mit Sitz in Deutschland für deren Unternehmen einsetzbar. Bonusguthaben ist ein Preisnachlass.

(2)

Guthaben können Sie für die Übernahme vermittelter Anfragen (§ 10) und für Anzeigenplätze (§ 11) einsetzen.

(3)

Guthaben verfällt nicht.

(4)

Endet das Nutzungsverhältnis (Löschung des Kontos oder Kündigung durch Baumato), zahlt Baumato auf Antrag das nicht verbrauchte, bezahlte Guthaben aus. Käufe werden zuerst mit Bonusguthaben, danach mit bezahltem Guthaben verrechnet. Ausgezahlt wird nur bezahltes, nicht verbrauchtes Guthaben. Im Übrigen wird Guthaben nicht ausgezahlt.

(5)

Wird eine Aufladung erstattet, zurückgebucht oder angefochten, ziehen wir den entsprechenden Nettobetrag wieder ab, höchstens bis zu dem Teil der Aufladung, der noch nicht abgezogen wurde. Ein mit der Aufladung gewährter Bonus entfällt dabei vollständig und wird wieder gutgeschrieben, wenn die Zahlung wieder vollständig ist. Dadurch kann das Guthaben ins Minus geraten; solange es nicht ausreicht, sind Übernahmen und Käufe vom Guthaben nicht möglich. Ein Minus gleichen Sie mit der nächsten Aufladung aus; eine gesonderte Rechnung stellen wir dafür nicht.

(6)

Gutschriften nach einer berechtigten Beanstandung (§ 10 Abs. 9) und Rückbuchungen für Anzeigenplätze, die vom Guthaben bezahlt wurden (§ 11 Abs. 8 und 10), erfolgen als Guthaben, nicht als Auszahlung; Abs. 4 bleibt unberührt.

§ 10Vermittelte Anfragen

(1)

Kundinnen und Kunden können über Baumato eine Anfrage an bis zu drei Betriebe stellen. Sie willigen dazu in die Weitergabe ein und bestätigen die Anfrage über einen Link per E-Mail. Erst nach dieser Bestätigung bieten wir die Anfrage Betrieben an.

(2)

Angeboten wird eine Anfrage Betrieben mit veröffentlichtem Eintrag, deren Leistungen zur Anfrage passen und deren Einsatzgebiet oder Standort im Umkreis der Anfrage liegt. Der Umkreis beträgt 25 Kilometer; übernimmt binnen 24 Stunden niemand, erweitern wir ihn einmalig auf 50 Kilometer. Eine Anfrage bleibt sieben Tage ab Bestätigung offen.

(3)

Vor der Übernahme sehen Sie eine Vorschau ohne Kontaktdaten: Postleitzahl und Ort, gewünschte Leistung, Anzahl der Bäume, Zeitraum, ob eine Genehmigung vorliegt und, falls die Kundin oder der Kunde den Genehmigungs-Check gemacht hat, dessen Ergebnis.

(4)

Mit der Übernahme zahlen Sie den Anfragepreis Ihres Pakets vom Guthaben. Es gilt der Preis, der bei der Übernahme an der Anfrage angezeigt wird. Reicht das Guthaben nicht, ist die Übernahme nicht möglich. Ein gekündigtes Abonnement behält seinen Anfragepreis bis zum Ende der Laufzeit.

(5)

Eine Anfrage können höchstens drei Betriebe übernehmen. Solange noch kein Betrieb übernommen hat, können Sie die Anfrage zum 2,5-fachen Preis exklusiv übernehmen; sie wird dann keinem weiteren Betrieb angeboten.

(6)

Nach der Übernahme erhalten Sie Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Postleitzahl, Ort und Beschreibung der Anfrage. Können wir die Kontaktdaten aus technischen Gründen nicht herausgeben, buchen wir den Betrag zurück.

(7)

Geschuldet ist die Herausgabe der Kontaktdaten einer Anfrage, deren Absender seine E-Mail-Adresse bestätigt und in die Weitergabe eingewilligt hat. Die übrigen Angaben stammen vom Absender und werden nicht geprüft. Baumato sagt nicht zu, dass Anfragen eingehen, und schuldet keine Vermittlung eines Vertrags; das Entgelt ist unabhängig vom Zustandekommen eines Auftrags geschuldet.

(8)

Über neue Anfragen benachrichtigen wir Sie per E-Mail; die Benachrichtigung können Sie in Ihrem Konto abschalten. Die Anfragen stehen unabhängig davon in Ihrem Betriebskonto. Einen Anspruch auf die Benachrichtigung gibt es nicht.

(9)

Ist eine übernommene Anfrage mangelhaft, insbesondere weil

  • die Kontaktdaten falsch sind oder die Kundin oder der Kunde darüber nicht erreichbar ist,
  • Sie dieselbe Anfrage bereits erhalten haben,
  • erkennbar kein ernsthaftes Anliegen vorliegt oder
  • der Ort der Arbeiten außerhalb des in der Anfrage angegebenen Gebiets liegt,

können Sie dies innerhalb von 14 Tagen nach der Übernahme im Betriebskonto beanstanden. Dazu wählen Sie den Grund und begründen ihn kurz. Andere Mängel und Mängel, die zunächst nicht erkennbar waren, beanstanden Sie binnen 14 Tagen ab Kenntnis per E-Mail an kontakt@baumato.de.

Bei berechtigter Beanstandung wird der Preis dem Guthaben gutgeschrieben; § 9 Abs. 4 gilt. Baumato teilt die Entscheidung in Textform mit, eine Ablehnung mit Begründung. Bei auffällig häufigen Beanstandungen kann Baumato Nachweise verlangen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

(10)

Die Kontaktdaten aus einer Anfrage dürfen Sie nur verwenden, um diese Anfrage zu bearbeiten. Sie verarbeiten diese Daten in eigener Verantwortung (§ 18). Anfragen löschen wir zwölf Monate nach ihrem Abschluss aus dem Betriebskonto.

(11)

Anfragen über das Kontaktformular Ihres Profils gehen direkt an Sie und sind in jedem Paket kostenlos.

§ 11Anzeigenplätze

(1)

Anzeigenplätze sind gekennzeichnete Plätze über der Liste auf der Startseite, auf Übersichtsseiten eines Bundeslands oder Landkreises und auf Ortsseiten. Je Seite gibt es drei Plätze. Jede Anzeige trägt die Kennzeichnung „Anzeige“.

(2)

Die Reihenfolge der Anzeigen auf einer Seite wechselt bei jedem Aufruf. Auf schmalen Bildschirmen werden zwei der drei Anzeigen gezeigt, im Wechsel. Einen festen Platz, eine Zahl von Einblendungen oder Klicks und den Ausschluss anderer Betriebe sagen wir nicht zu. Die im Betriebskonto angezeigten Zahlen zu Einblendungen und Klicks dienen nur Ihrer Information.

(3)

Einen Anzeigenplatz kann jeder Betrieb mit veröffentlichtem, übernommenem Eintrag buchen, auch ohne Paket. Die Startseite ist ohne Ortsbezug buchbar. Eine Ortsseite, einen Landkreis oder ein Bundesland können Sie buchen, wenn Ihr Sitz dort liegt oder Ihr Einsatzgebiet die Seite abdeckt und die für die Ebene geltende Höchstentfernung eingehalten ist; welche Seiten Sie buchen können und welche Höchstentfernung gilt, zeigt die Kaufseite.

(4)

Die Laufzeit wählen Sie bei der Buchung aus den angebotenen Laufzeiten. Der Anzeigenplatz wird einmalig bezahlt, verlängert sich nicht und endet mit Ablauf der Laufzeit von selbst. Der Beginn kann bis zu 90 Tage in der Zukunft liegen.

(5)

Es gilt der bei der Buchung angezeigte Preis für die gesamte gebuchte Laufzeit. Betriebe mit Premium-Paket erhalten den auf der Kaufseite angezeigten Rabatt. Pilotpreise gelten für Buchungen bis zu dem auf der Kaufseite genannten Datum.

(6)

Sie zahlen per Karte oder vollständig vom Guthaben. Die Anzeige ist ab Zahlungseingang sichtbar, bei späterem Beginn ab dem gewählten Tag.

(7)

Ein Eintrag kann auf derselben Seite im selben Zeitraum nur einen Platz belegen. Ein Vorrecht auf Verlängerung oder erneute Buchung besteht nicht. Über die Warteliste benachrichtigen wir Sie, wenn ein Platz früher frei wird; sie gibt kein Vorrecht — wer zuerst bucht, bekommt den Platz.

(8)

Die Anzeige wird nur gezeigt, solange der Eintrag veröffentlicht und der Betrieb nicht gesperrt ist. Wird sie nicht gezeigt, weil Sie den Eintrag zurückgezogen haben oder weil Ihr Betrieb aus einem von Ihnen zu vertretenden Grund gesperrt ist, gibt es dafür keine Erstattung und keine Verlängerung; sonst wird die nicht genutzte Zeit anteilig auf dem ursprünglichen Zahlungsweg erstattet, bei Zahlung mit Guthaben als Guthaben.

(9)

Geht eine Kartenzahlung erst ein, nachdem die Reservierung abgelaufen ist, und ist der Platz inzwischen vergeben, der Zeitraum vorbei oder der Eintrag nicht mehr buchbar, kommt keine Buchung zustande; wir erstatten den gezahlten Betrag unverzüglich.

(10)

Eine Stornierung durch den Betrieb ist nicht vorgesehen. Baumato kann einen Anzeigenplatz aus wichtigem Grund vorzeitig beenden; § 8 Abs. 7 gilt für die Gründe, die Abmahnung und die Mitteilung der Gründe entsprechend. Den Preis für die nicht genutzte Laufzeit zahlen wir in diesem Fall anteilig auf dem Zahlungsweg der Buchung zurück — bei Zahlung vom Guthaben als Guthaben —, außer Sie haben den Grund zu vertreten.

(11)

Wird die Kartenzahlung für einen Anzeigenplatz erstattet, zurückgebucht oder angefochten, kann Baumato die Anzeige beenden.

(12)

Das Premium-Paket enthält zusätzlich die Aufnahme in den gekennzeichneten Anzeigenblock auf Kategorie- und Stadtseiten und auf der Seite „Premium-Partner“. Dort werden höchstens drei Betriebe gezeigt; bei mehr Betrieben wechselt die Auswahl bei jedem Aufruf. Abs. 2 gilt entsprechend.

(13)

Ein Anzeigenplatz hat keinen Einfluss auf die Reihenfolge in Suche und Listen (§ 3a Abs. 1). Ein Betrieb mit Anzeigenplatz steht zusätzlich an seiner Stelle in der Liste darunter, die nach den für alle Betriebe geltenden Regeln sortiert ist.

§ 12Pflichten des Betriebs

(1)

Sie machen in Ihrem Eintrag und bei der Übernahme nur zutreffende Angaben und halten sie aktuell. Das gilt besonders für Merkmale wie „Notdienst 24/7“, Qualifikationen, Ausstattung und Einsatzgebiete. Diese Angaben sind Ihre Selbstauskunft; Baumato prüft sie nicht nach und kennzeichnet sie öffentlich als Angaben des Betriebs. Beim erstmaligen Angeben von „Notdienst“, Qualifikationen und Zertifikaten bestätigt der Betrieb deren Richtigkeit ausdrücklich. Die Bestätigung wird mit Zeitpunkt gespeichert.

(2)

Unzulässig sind insbesondere (a) unwahre oder irreführende Angaben zu Leistungen, Qualifikationen, Preisen oder Erreichbarkeit; (b) Inhalte, die Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte verletzen, einschließlich Personenbildern ohne Einwilligung; (c) beleidigende, diskriminierende oder sonst rechtswidrige Inhalte; (d) Inhalte ohne Bezug zum Betrieb oder Werbung für Dritte; (e) Aufforderungen zur Umgehung der Anfragevergütung.

(3)

Sie halten Ihre Zugangsdaten geheim und teilen uns mit, wenn Dritte Zugang erlangt haben könnten. Der Betrieb muss sich Handlungen über sein Konto zurechnen lassen, wenn er sie veranlasst oder gebilligt hat oder die missbräuchliche Nutzung zu vertreten hat.

(4)

Weder der Betrieb noch Inhaber, Mitarbeiter, Angehörige oder Beauftragte dürfen den eigenen Eintrag bewerten; Bewertungen dürfen nicht gegen Vorteile angeboten oder gefordert werden. Über den Sammellink werden Kunden ohne Auswahl nach erwarteter Bewertung eingeladen. Bei Verstößen kann Baumato Bewertungen entfernen und nach § 14 vorgehen.

(5)

Kontaktdaten aus Anfragen verwenden Sie nur für die jeweilige Anfrage (§ 10 Abs. 10).

(6)

Der Betrieb stellt Baumato von Ansprüchen Dritter frei, die auf seinen Inhalten oder Pflichtverletzungen beruhen, soweit er dies zu vertreten hat, einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten. Baumato informiert den Betrieb unverzüglich und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme.

§ 13Inhalte und Nutzungsrechte

(1)

Texte, Bilder, Videos und sonstige Inhalte, die Sie einstellen, bleiben Ihre Inhalte. Mit dem Hochladen sichern Sie zu, die erforderlichen Rechte zu haben, bei Personenbildern auch die Einwilligung der Abgebildeten. Darauf weist Baumato an den Feldern zum Hochladen hin.

(2)

Der Betrieb räumt Baumato für die Vertragsdauer ein einfaches, unentgeltliches Recht ein, die Inhalte auf baumato.de in Verzeichnis, Suchergebnissen, Anzeigen und Vorschauen öffentlich zugänglich zu machen und technisch anzupassen (zum Beispiel zu verkleinern). Eine Nutzung außerhalb von baumato.de erfolgt nur mit gesonderter Zustimmung.

(3)

Nutzen Sie die Vorschläge aus Ihrer eigenen Website, liest Baumato nur die Website, die Sie im Eintrag angegeben haben. Jeden Vorschlag übernehmen oder verwerfen Sie selbst; für übernommene Angaben sind Sie verantwortlich.

(4)

Löschen Sie Ihr Konto, können Sie wählen, ob die Einträge samt Bildern endgültig gelöscht werden oder mit den Grundangaben als nicht übernommene Einträge im Verzeichnis bleiben (§ 14).

(5)

Links von Baumato auf die Website eines Betriebs sind in jedem Paket gleich gekennzeichnet.

§ 14Prüfung, Sperrung, Löschung

(1)

Baumato kann einen Betrieb sperren bei einem erheblichen oder wiederholten Verstoß gegen § 12, bei Zahlungsrückständen oder bei begründetem Verdacht falscher Angaben. Baumato wählt die mildeste geeignete Maßnahme (einzelne Inhalte, Eintrag, Konto). Vor der Sperre weisen wir Sie auf den Grund hin und geben Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme, außer bei Gefahr im Verzug. Die Entscheidung wird vor oder spätestens mit Wirksamwerden in Textform begründet; der Betrieb kann den Sachverhalt per E-Mail klären. Entfällt der Grund, wird die Maßnahme unverzüglich aufgehoben. Während der Sperre sind die Einträge und Bewertungen des Betriebs nicht öffentlich; Änderungen, Einreichungen, Käufe, Anzeigenplätze und die Übernahme von Anfragen sind nicht möglich. Die Daten bleiben gespeichert.

(2)

Haben Sie die Sperre zu vertreten, bleibt die Zahlungspflicht für ein laufendes Abonnement und für laufende Anzeigenplätze bestehen. In anderen Fällen erstatten wir die Entgelte für die Zeit der Sperre anteilig.

(3)

Veröffentlichte Einträge kann nur Baumato aus dem Verzeichnis nehmen; Entwürfe entfernen Sie selbst. Wünschen Sie, dass ein veröffentlichter Eintrag entfernt wird, schreiben Sie uns.

(4)

Ihr Konto können Sie jederzeit im Betriebskonto löschen. Dabei gilt:

  • Laufende Abonnements enden sofort; bereits gezahlte Entgelte werden nicht erstattet.
  • Solange ein Anzeigenplatz läuft, gebucht ist oder bezahlt wird, ist die Löschung nicht möglich; schreiben Sie uns, wir beenden ihn vorher.
  • Sie wählen, ob Ihre Einträge endgültig gelöscht werden oder als nicht übernommene Einträge im Verzeichnis bleiben.

Vor der Löschung weist Baumato auf laufende Abonnements und Guthaben hin. Hat der Betrieb Guthaben, nennt der Löschdialog den Betrag; die Löschung ist erst möglich, wenn der Betrieb die Auszahlung beantragt und Baumato sie als erledigt vermerkt hat oder wenn der Betrieb ausdrücklich auf das Guthaben verzichtet. Bezahltes Restguthaben wird nach § 9 Abs. 4 ausgezahlt.

(5)

Abrechnungsdaten bewahren wir auch nach der Löschung von Konto oder Betrieb auf: Abonnements, Guthaben-Bewegungen, Übernahmen, Anzeigenkäufe und die gespeicherten Zustimmungen zu diesen AGB, jeweils mit dem Namen des Betriebs und ohne Daten der Kundschaft. Rechnungen und Buchungsbelege werden acht Jahre, Bücher und Aufzeichnungen zehn Jahre, Geschäftsbriefe sechs Jahre ab Ende des Entstehungsjahres aufbewahrt (§ 147 AO, § 257 HGB) und danach gelöscht; bis dahin sind sie für andere Zwecke gesperrt.

§ 14aModeration

(1)

Einträge, die ein Betrieb einreicht, und Änderungen an veröffentlichten Einträgen — einschließlich der Bilder — sowie Bewertungen prüft vor der Veröffentlichung ein Mensch. Antworten eines Betriebs auf Bewertungen erscheinen ohne vorherige Prüfung.

(2)

Für Einträge gibt es eine automatisierte Vorprüfung mit künstlicher Intelligenz. Sie liest die Texte und Angaben des Eintrags — Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Straße und Website-Adresse nicht im Wortlaut — und macht einen Vorschlag; es entscheidet ein Mensch. Bilder und Bewertungen werden nicht automatisiert geprüft.

(3)

Maßnahmen sind die Ablehnung oder Entfernung einzelner Inhalte, das Herausnehmen des Eintrags aus dem Verzeichnis und die Sperre (§ 14).

(4)

Jede Maßnahme wird in Textform begründet; Einwände an kontakt@baumato.de werden erneut geprüft. Wird eine Bewertung abgelehnt oder gelöscht, erhält die Verfasserin oder der Verfasser den Grund per E-Mail.

(5)

Rechtswidrige oder unzulässige Inhalte kann jede Person über den Link „Inhalt melden“ an jedem Profil und an jeder Bewertung melden. Baumato prüft jede Meldung; wer eine E-Mail-Adresse angibt, erhält eine Eingangsbestätigung und das Ergebnis.

§ 15Bewertungen

(1)

Besucherinnen und Besucher können übernommene Einträge bewerten. Jede Bewertung prüft Baumato vor der Veröffentlichung auf die Regeln aus den Nutzungsbedingungen. Einen Nachweis, dass die Person die Leistung genutzt hat, verlangt Baumato nicht; Bewertungen können daher auch von Personen ohne Kundenkontakt stammen. Darauf weist Baumato an den Bewertungen hin.

(2)

Bewertungen werden nicht gegen Bezahlung verborgen, geändert oder gelöscht. Für alle Betriebe gelten dieselben Regeln, unabhängig vom Paket.

(3)

Auf Bewertungen können Sie in jedem Paket kostenlos antworten.

(4)

Der Betrieb kann eine Bewertung per E-Mail an kontakt@baumato.de beanstanden, insbesondere weil ihr kein Kundenkontakt zugrunde liege, sie unwahre Tatsachen enthalte oder beleidigend sei. Baumato leitet die Beanstandung an den Verfasser weiter und gibt ihm 14 Tage Gelegenheit, Stellung zu nehmen und den Kundenkontakt zu belegen. Antwortet er nicht, ist er nicht erreichbar oder macht er den Kontakt nicht plausibel, wird die Bewertung entfernt. Beide Seiten erhalten das Ergebnis. Das Verfahren läuft per E-Mail; wer bewertet, gibt dafür seine E-Mail-Adresse an. Bewertungen aus der Zeit, in der die Adresse freiwillig war, werden auf eine Beanstandung hin entfernt, wenn die Verfasserin oder der Verfasser nicht erreichbar ist.

§ 16Verfügbarkeit

(1)

Baumato bemüht sich um einen störungsfreien Betrieb. Eine bestimmte Verfügbarkeit sagen wir nicht zu.

(2)

Wartungsarbeiten, Störungen bei Dritten (zum Beispiel beim Zahlungsdienstleister oder beim Hosting) und höhere Gewalt können die Nutzung zeitweise einschränken. Ist ein Anzeigenplatz oder eine wesentliche Paketfunktion aus von Baumato zu vertretenden Gründen länger als 24 Stunden zusammenhängend nicht verfügbar, verlängert Baumato den Platz entsprechend oder schreibt das anteilige Entgelt gut.

(3)

Baumato kann Funktionen weiterentwickeln und ändern, soweit die bei der Buchung zugesagten Leistungen erhalten bleiben (siehe § 5 Abs. 2).

§ 17Haftung

(1)

Baumato haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Arglist, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang übernommener Garantien.

(2)

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Betrieb regelmäßig vertrauen darf.

(3)

Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4)

Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Baumato.

(5)

Unbeschadet der Absätze 1 und 2 haftet Baumato nicht für Inhalte der Betriebe, für Angaben in Anfragen der Kundschaft, für das Zustandekommen oder die Durchführung von Aufträgen und nicht dafür, dass eine Anfrage zu einem Auftrag führt.

(6)

Unbeschadet der Absätze 1 und 2 gilt: Der Genehmigungs-Check ist eine Orientierung für die Kundschaft und keine Rechtsberatung; verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde. Betriebe können aus seinem Ergebnis keine Ansprüche gegen Baumato herleiten.

§ 18Datenschutz

(1)

Wie Baumato personenbezogene Daten verarbeitet, steht in der Datenschutzerklärung (baumato.de/datenschutz/).

(2)

Kontaktdaten und Angaben aus Anfragen — über das Kontaktformular Ihres Profils und aus übernommenen vermittelten Anfragen — verarbeiten Sie in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung. Baumato und der Betrieb sind jeweils eigenständig Verantwortliche. Sie verwenden die Daten nur, um die Anfrage zu bearbeiten, und löschen sie, wenn sie dafür nicht mehr gebraucht werden und keine Aufbewahrungspflicht besteht. Der Betrieb informiert den Kunden spätestens beim ersten Kontakt nach Art. 14 DSGVO und prüft ihm mitgeteilte Widerrufe oder Löschverlangen unverzüglich.

(3)

Zur Abwicklung von Zahlungen übermitteln wir die dafür nötigen Daten an den Zahlungsdienstleister Stripe.

§ 19Änderungen dieser AGB

(1)

Baumato kann diese AGB für die Zukunft ändern. Die geltende Fassung steht unter baumato.de/agb/ mit ihrem Stand. Änderungen teilen wir allen Betrieben mit Konto mindestens 15 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Wer nicht einverstanden ist, kann bis dahin sein Konto löschen (§ 14 Abs. 4) oder ein laufendes Abonnement nach Abs. 3 kündigen. Die Frist von 15 Tagen gilt nicht, soweit eine Änderung gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben ist oder dazu dient, Betrug, Schadsoftware oder Spam abzuwehren.

(2)

Für neue Käufe gilt die Fassung, der Sie beim Kauf zustimmen. Nach einer Änderung fragen wir die Zustimmung vor dem nächsten Kauf erneut ab.

(3)

Für laufende Abonnements gilt eine geänderte Fassung ab der nächsten Verlängerung, wenn Baumato sie mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit hervorgehobenen Änderungen mitteilt und der Betrieb nicht bis zum Wirksamwerden kündigt; darauf wird hingewiesen. Änderungen, die das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung wesentlich zulasten des Betriebs verschieben, werden nur mit seiner ausdrücklichen Zustimmung wirksam. Für Preise und Leistungsumfang gelten § 5 Abs. 2 und § 7 Abs. 6.

§ 20Schlussbestimmungen

(1)

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2)

Ist der Betrieb Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag.

(3)

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

(4)

Erklärungen an Baumato richten Sie an kontakt@baumato.de. Erklärungen von Baumato erfolgen in Textform an die im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse; der Betrieb hält sie aktuell und stellt den Empfang sicher.

Stand: 17. Oktober 2026Nach oben
Fragen zu diesem Text?Schreiben Sie uns, wir antworten persönlich.kontakt@baumato.de

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