Baumschutz im Landkreis Oberhavel: Regeln für 19 Orte
Welche Regel in den Orten des Landkreises Oberhavel gilt – mit Fundstelle, Stand und zuständiger Behörde.
Das gilt im Landkreis Oberhavel
Der Landkreis Oberhavel hat keine Baumschutzverordnung (festgestellt am 09.10.2026, Quelle). Die Angaben zum Landkreis beruhen auf: Keine Baumschutzverordnung des Landkreises Oberhavel (vgl. Landtag Brandenburg Drs. 6/7555); außerhalb gemeindlicher Baumschutzsatzungen Zuständigkeit der unteren Naturschutzbehörde nach §§ 14, 17 und 29 BNatSchG i. V. m. § 17 BbgNatSchAG.
Fällzeit
Fällverbot vom 1. März bis 30. September (§ 39 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BNatSchG).
Die Satzung enthält keine eigene Regel zum Zeitraum; es gilt § 39 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BNatSchG.
Für Bäume auf „gärtnerisch genutzten Grundflächen“ sieht das Bundesrecht eine Ausnahme von diesem Verbot vor. Was als gärtnerisch genutzte Grundfläche gilt, ist gesetzlich nicht bestimmt und nicht höchstrichterlich geklärt. Verwilderte Gärten gelten nicht als gärtnerisch genutzt. Für Hecken und Sträucher gilt die Ausnahme nicht. Verlassen Sie sich auf diese Ausnahme nur nach Rückfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde.
Artenschutz
Prüfen Sie vor jeder Fällung — auch im Hausgarten —, ob der Baum Höhlungen, Nester oder Spalten hat, in denen geschützte Tiere leben können (§ 44 BNatSchG). Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten.
Alle erfassten Regeln
- Keine Kreisverordnung: Der Landkreis Oberhavel hat keine eigene Baumschutzverordnung. Gemeinden mit eigener Baumschutzsatzung regeln den Baumschutz in deren Geltungsbereich selbst.
- UNB Oberhavel: „Für Bäume außerhalb des Geltungsbereiches einer Baumschutzsatzung ist die untere Naturschutzbehörde zuständig.“ Eine feste Stammumfang-Schwelle nennt die Behörde nicht – ob eine Genehmigung nötig ist, klärt die untere Naturschutzbehörde im Einzelfall.
- Prüffragen der UNB: „Ist der Baum ein Naturdenkmal? Ist er Teil einer Allee? Befindet sich der Baum in einem Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet? Ist er einem Wald zuzuordnen? Befindet er sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplans?“
- Antragsfrist laut UNB: Anträge spätestens bis zum 15.01. einreichen, da Gehölze grundsätzlich nur vom 01.10. bis 28.02. beseitigt werden dürfen.
Stand: 09.10.2026, Quelle: Keine Baumschutzverordnung des Landkreises Oberhavel (vgl. Landtag Brandenburg Drs. 6/7555); außerhalb gemeindlicher Baumschutzsatzungen Zuständigkeit der unteren Naturschutzbehörde nach §§ 14, 17 und 29 BNatSchG i. V. m. § 17 BbgNatSchAG · Quelle
Diese Angaben sind eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.
Zuständig
Landkreis Oberhavel, Untere Naturschutzbehörde
- Keine E-Mail-Adresse angegeben — Website der Behörde
- 03301 601-0
- Dokument (PDF)
Stand der Angaben: 09.10.2026
Antrag stellen
Antrag online stellenDie Schwellen der geprüften Orte liegen zwischen 30 und 80 cm Stammumfang.
Orte mit eigener Baumschutzsatzung
In diesen Orten gilt die eigene Baumschutzsatzung.
- Birkenwerder· ab 60 cm
- Fürstenberg/Havel· ab 60 cm
- Glienicke/Nordbahn· ab 30 cm
- Gransee· ab 60 cm
- Großwoltersdorf· ab 60 cm
- Hennigsdorf· ab 40 cm
- Hohen Neuendorf· ab 60 cm
- Kremmen· ab 60 cm
- Leegebruch· ab 60 cm
- Löwenberger Land· ab 60 cm
- Mühlenbecker Land· ab 80 cm
- Oberkrämer· ab 60 cm
- Oranienburg· ab 75 cm
- Schönermark· ab 60 cm
- Sonnenberg· ab 60 cm
- Stechlin· ab 60 cm
- Velten· ab 60 cm
- Zehdenick· ab 60 cm
Orte ohne eigene Baumschutzsatzung
Für diese Orte gelten die Regeln oben.
Mehr dazu im Ratgeber
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