Ärger vermeiden

Hecke schneiden: Was in der Schonzeit erlaubt ist und welcher Abstand gilt

Hecken wachsen im Sommer am stärksten – genau in der Zeit, in der das Gesetz Schnitte einschränkt. Hier steht, was zwischen März und September erlaubt ist und was Sie beim Abstand zum Nachbarn beachten müssen.

4 Min. LesezeitStand: 14.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Vom 1. März bis 30. September dürfen Hecken nicht auf den Stock gesetzt, beseitigt oder radikal zurückgeschnitten werden.1
  • Schonende Form- und Pflegeschnitte, die den Zuwachs entfernen, sind auch in dieser Zeit erlaubt.1
  • Für Hecken gilt die Schonzeit auch im Garten – die Ausnahme für gärtnerisch genutzte Flächen betrifft nur Bäume.1
  • Besetzte Nester dürfen nie beschädigt werden.2
  • In Berlin müssen Hecken über 2 m Höhe 1 m Abstand zur Grenze halten, niedrigere 0,50 m.3
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Was in der Schonzeit verboten ist

Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet, vom 1. März bis 30. September Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.1 „Auf den Stock setzen“ heißt, die Hecke knapp über dem Boden abzuschneiden.

Anders als bei Bäumen nennt das Gesetz für Hecken keine Ausnahme für gärtnerisch genutzte Flächen.1 Die Schonzeit gilt also auch für die Hecke im eigenen Garten. Berliner Bezirksämter weisen ausdrücklich darauf hin.4

Im JahreslaufWann gefällt werden kann
1. März bis 30. September: SchonzeitFällen und starker Rückschnitt verboten – außerhalb von Wald, Kurzumtriebsplantagen und gärtnerisch genutzten Grundflächen. Ob ein Hausgarten dazu zählt, ist nicht abschließend geklärt; fragen Sie im Zweifel vorher bei der Behörde nach. Schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben erlaubt.
Oktober bis FebruarKeine Schonzeit. Ist der Baum geschützt, brauchen Sie trotzdem eine Genehmigung.
Das ganze JahrNester und Baumhöhlen geschützter Tiere dürfen nicht zerstört werden.
Quelle: BNatSchG § 39 Abs. 5 · § 44 Abs. 1Was in Ihrem Ort gilt: Genehmigungs-Check

Was erlaubt ist

Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte, die den Zuwachs der Pflanzen beseitigen.1 Sie dürfen Ihre Hecke im Sommer also auf ihre bisherige Form zurückschneiden – etwa die neuen Triebe kürzen, damit sie nicht in den Weg wächst.

Nicht mehr schonend ist es, wenn Sie die Hecke deutlich unter ihre bisherige Höhe oder Breite kürzen, sie bis ins alte Holz zurückschneiden oder ganz entfernen. Solche Arbeiten gehören in die Zeit von Oktober bis Februar.

SchonzeitFormschnitt oder starker Rückschnitt?
nur der ZuwachsMärz bis September erlaubtSchonender FormschnittDie neuen Triebe kürzen, die Hecke bleibt in ihrer bisherigen Form.
bis ins alte Holz oder auf den Stocknur Oktober bis FebruarStarker Rückschnitt oder BeseitigungDeutlich unter die bisherige Höhe oder Breite kürzen oder die Hecke ganz entfernen.
Vorher nach Nestern sehen – auch ein Formschnitt darf keine Brut stören.
Quelle: BNatSchG § 39 Abs. 5, § 44 Abs. 1Gilt auch im eigenen Garten

Erst nach Nestern schauen

Hecken sind wichtige Brutplätze. Auch ein erlaubter Formschnitt darf kein besetztes Nest beschädigen, und brütende Vögel dürfen nicht erheblich gestört werden.2 Sehen Sie deshalb vor jedem Schnitt nach. Brütet ein Vogel, warten Sie mit dem Schnitt an dieser Stelle, bis die Jungen ausgeflogen sind.

Wie viel Abstand Hecken zur Grenze halten müssen

In Berlin müssen Hecken über 2 m Höhe mindestens 1 m von der Grenze entfernt stehen, Hecken bis 2 m Höhe 0,50 m. Gemessen wird von der Mitte der Pflanze am Boden.3

In Brandenburg legt das Nachbarrechtsgesetz Abstände für Bäume, Sträucher und Hecken fest, die sich nach der Höhe richten.5 Kein Abstand ist nötig hinter einer geschlossenen Einfriedung, die nicht überragt wird, und auf öffentlichen Verkehrsflächen.6

NachbarrechtWie weit Hecken von der Grenze stehen müssen
Hecken über 2 m HöheBerlin
1 m
Hecken bis 2 m HöheBerlin
0,50 m
Gemessen ab der Mitte der Pflanze am Boden. In Brandenburg richtet sich der Abstand nach der Höhe (BbgNRG § 37); kein Abstand hinter einer geschlossenen Einfriedung, die nicht überragt wird, und auf öffentlichen Verkehrsflächen.
Quelle: NachbG Bln § 28 · BbgNRG §§ 37, 38Was in Ihrem Ort gilt: Genehmigungs-Check

Steht eine Hecke zu nah an der Grenze oder wächst sie zu hoch, kann der Nachbar unter Umständen verlangen, dass sie zurückgeschnitten wird. Die Gesetze sehen dafür Fristen vor. Lassen Sie sich im Einzelfall beraten, und schneiden Sie stark nur außerhalb der Schonzeit.

Einzelne Bäume in der Hecke

Wächst in einer Hecke ein einzelner Baum heran, kann er geschützt sein, wenn er die Schwelle der Baumschutzregel erreicht. In Berlin sind Laubbäume ab 80 cm Stammumfang geschützt.7 In Brandenburg kommt es auf die Satzung an.

Häufige Fragen

Darf ich meine Hecke im Juli schneiden?

Ja, als schonenden Formschnitt, der den Zuwachs entfernt.1 Ein besetztes Nest darf dabei nicht beschädigt werden.2

Gilt die Schonzeit auch für die Hecke im eigenen Garten?

Ja. Die Ausnahme für gärtnerisch genutzte Flächen gilt nur für Bäume, nicht für Hecken.1

Wann darf ich die Hecke radikal kürzen?

Nur außerhalb der Schonzeit, also nicht vom 1. März bis 30. September.1 Auch dann gilt der Schutz von Nestern und Höhlen.2

Wie hoch darf eine Hecke an der Grenze sein?

In Berlin hängt der Abstand von der Höhe ab: über 2 m mindestens 1 m, bis 2 m mindestens 0,50 m.3

Was kostet ein Verstoß?

Ein unerlaubter Schnitt in der Schonzeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.8

Quellen
1Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 – abgerufen am 09.10.2026
2Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), § 44 Abs. 1 Nr. 2 und 3 – abgerufen am 09.10.2026
3Berliner Nachbarrechtsgesetz (NachbG Bln), §§ 28 und 30 – abgerufen am 09.10.2026
4Bezirksamt Lichtenberg: Pressemitteilung zum Fäll- und Schnittverbot, Pressemitteilung vom 15.01.2026 – abgerufen am 09.10.2026
5Brandenburgisches Nachbarrechtsgesetz (BbgNRG), § 37 – abgerufen am 09.10.2026
6Brandenburgisches Nachbarrechtsgesetz (BbgNRG), § 38 – abgerufen am 09.10.2026
7Baumschutzverordnung Berlin (BaumSchVO), § 2 Abs. 1 – abgerufen am 10.10.2026
8Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), § 69 Abs. 3 Nr. 13, Abs. 7 – abgerufen am 09.10.2026
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