Baum fällen in Liebenwalde: Genehmigung & Baumschutz

Für Liebenwalde gilt weder eine eigene Baumschutzsatzung noch eine Verordnung des Landkreises Oberhavel. Für dieses Gebiet sind die geltenden Schwellenwerte nicht erfasst. Fällverbot vom 1. März bis 30. September (§ 39 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BNatSchG). Zuständig: Landkreis Oberhavel, Untere Naturschutzbehörde.

Genehmigungs-Check für Ihren BaumRegeln geprüft · Stand 09.10.2026

Hier gelten die Regeln des Landkreises Oberhavel

  • 1.3.–30.9.Fällverbot nach § 39 BNatSchG

Stand: 09.10.2026, Quelle: Keine Baumschutzverordnung des Landkreises Oberhavel (vgl. Landtag Brandenburg Drs. 6/7555); außerhalb gemeindlicher Baumschutzsatzungen Zuständigkeit der unteren Naturschutzbehörde nach §§ 14, 17 und 29 BNatSchG i. V. m. § 17 BbgNatSchAG · Quelle

Prüfen Sie vor jeder Fällung — auch im Hausgarten —, ob der Baum Höhlungen, Nester oder Spalten hat, in denen geschützte Tiere leben können (§ 44 BNatSchG). Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten.

Diese Angaben sind eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.

Alle Regeln des Landkreises Oberhavel

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