Ärger vermeiden

Baum ohne Genehmigung gefällt: Bußgeld und Folgen

Wer einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, riskiert ein Bußgeld – unter Umständen nach mehreren Vorschriften zugleich. Hier steht, welche Höchstbeträge gelten und was neben dem Bußgeld verlangt werden kann.

4 Min. LesezeitStand: 14.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Verstoß kann gleich mehrere Regeln betreffen: Baumschutzverordnung oder Satzung, Schonzeit und Artenschutz. Jede hat ihren eigenen Bußgeldrahmen.
  • In Berlin kann das Fällen eines geschützten Baums ohne Genehmigung mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden.1
  • Ein Verstoß gegen die Schonzeit kann bis zu 10.000 Euro kosten, ein Verstoß gegen den Schutz von Nestern und Baumhöhlen bis zu 50.000 Euro.2
  • Zusätzlich kann das Amt einen Ausgleich durch Ersatzpflanzung oder Abgabe anordnen.3
  • Die genannten Beträge sind Höchstgrenzen. Die Höhe legt die Behörde im Einzelfall fest.4
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Warum es mehrere Bußgelder geben kann

Für Bäume gelten drei Regeln nebeneinander. Die Baumschutzverordnung in Berlin oder die Satzung in Brandenburg legt fest, welche Bäume nur mit Genehmigung gefällt werden dürfen.56 Die Schonzeit verbietet Fällungen vom 1. März bis 30. September.7 Und der Artenschutz verbietet, Nester und Baumhöhlen geschützter Tiere zu zerstören.8

Wer im Sommer einen geschützten Baum mit einem Vogelnest ohne Genehmigung fällt, kann also gegen alle drei Regeln verstoßen.

Auf einen BlickDrei Regeln, drei Bußgelder
BaumschutzverordnungGeschützten Baum ohne Genehmigung fällen oder beschädigen.bis 50.000 €NatSchG Bln § 56 Abs. 2
SchonzeitVom 1. März bis 30. September fällen oder stark zurückschneiden.bis 10.000 €BNatSchG § 39 Abs. 5, § 69
ArtenschutzNester oder Baumhöhlen geschützter Tiere zerstören – das ganze Jahr.bis 50.000 €BNatSchG § 44 Abs. 1, § 69
Ein Verstoß kann mehrere Regeln zugleich treffen. Die Beträge sind Höchstgrenzen; die Höhe legt die Behörde im Einzelfall fest. Dazu kann ein Ausgleich angeordnet werden.
Quelle: BNatSchG § 69 · NatSchG Bln § 56Was in Ihrem Ort gilt: Genehmigungs-Check

Berlin: Fällen ohne Genehmigung

Ordnungswidrig handelt, wer einen geschützten Baum ohne die nötige Genehmigung beseitigt oder beschädigt.9 Die Geldbuße kann bis zu 50.000 Euro betragen.1

Wie hoch sie im Einzelfall ausfällt, richtet sich nach der Bedeutung des Verstoßes, dem Vorwurf, der den Täter trifft, und seinen wirtschaftlichen Verhältnissen.4 So beschreibt es auch der Senat in einer Antwort an das Abgeordnetenhaus.10

Verstoß gegen die Schonzeit

Wer vom 1. März bis 30. September einen Baum, eine Hecke oder ein Gebüsch unerlaubt fällt, auf den Stock setzt oder abschneidet, handelt ordnungswidrig. Die Geldbuße kann bis zu 10.000 Euro betragen.72 Das gilt auch für Bäume, die nicht unter eine Baumschutzverordnung oder Satzung fallen.

Verstoß gegen den Artenschutz

Wer Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders geschützter Tiere beschädigt oder zerstört – etwa ein besetztes Vogelnest oder eine bewohnte Baumhöhle –, kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro belangt werden.82 Dieser Schutz gilt das ganze Jahr.

Brandenburg

In Brandenburg stehen die Bußgelder für Verstöße gegen den Baumschutz in der jeweiligen Gemeindesatzung oder Kreisverordnung.6 Schonzeit und Artenschutz gelten dort wie überall in Deutschland.

Neben dem Bußgeld: Ausgleich

Wurde ein geschützter Baum ohne Genehmigung beseitigt, kann das Amt nachträglich einen Ausgleich anordnen – durch Ersatzpflanzung oder Ausgleichsabgabe.3 Dieser Ausgleich kommt zum Bußgeld hinzu.

So vermeiden Sie Ärger

Prüfen Sie vor jeder Fällung, ob der Baum geschützt ist, und stellen Sie rechtzeitig einen Antrag. Planen Sie die Fällung außerhalb der Schonzeit und schauen Sie vorher nach Nestern und Höhlen.

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Häufige Fragen

Was kostet es, in Berlin einen geschützten Baum ohne Genehmigung zu fällen?

Die Geldbuße kann bis zu 50.000 Euro betragen.1 Die Höhe bemisst die Behörde im Einzelfall.4

Und wenn das im Sommer passiert?

Dann kann zusätzlich ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen die Schonzeit von bis zu 10.000 Euro hinzukommen.2

Muss ich nach einer ungenehmigten Fällung nachpflanzen?

Das Amt kann einen Ausgleich nachträglich anordnen.3

Gibt es feste Bußgelder?

Nein. Die Gesetze nennen Höchstbeträge; die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.4

Ich habe schon gefällt und wusste nicht, dass der Baum geschützt ist. Was jetzt?

Wenden Sie sich an die zuständige Behörde. Ob und in welcher Höhe ein Bußgeld folgt, entscheidet sie im Einzelfall.

Quellen
1Berliner Naturschutzgesetz (NatSchG Bln), § 56 Abs. 2 – abgerufen am 09.10.2026
2Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), § 69 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 13, Abs. 7 – abgerufen am 09.10.2026
3Baumschutzverordnung Berlin (BaumSchVO), § 8 – abgerufen am 09.10.2026
4Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), § 17 Abs. 3 – abgerufen am 14.10.2026
5Baumschutzverordnung Berlin (BaumSchVO), § 4 Abs. 1 – abgerufen am 10.10.2026
6Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG), § 8 Abs. 1 und 2 – abgerufen am 09.10.2026
7Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), § 39 Abs. 5 – abgerufen am 09.10.2026
8Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), § 44 Abs. 1 Nr. 3 – abgerufen am 09.10.2026
9Baumschutzverordnung Berlin (BaumSchVO), § 9 – abgerufen am 09.10.2026
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