Baum fällen in Oranienburg: Genehmigung & Baumschutz

Für Oranienburg gilt die eigene Baumschutzsatzung der Gemeinde. Geschützt ab 75 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe. Fällverbot vom 1. März bis 30. September (§ 39 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BNatSchG). Zuständig: Stadt Oranienburg, Untere Naturschutzbehörde. Prüfen Sie vor der Fällung, ob der Baum Höhlen, Nester oder Spalten hat, in denen geschützte Tiere leben können (§ 44 BNatSchG).

Genehmigungs-Check für Ihren BaumSatzung geprüft · Stand 15.09.2026

Das gilt in Oranienburg

Der Landkreis Oberhavel hat keine Baumschutzverordnung (festgestellt am 09.10.2026, Quelle). Die Angaben zum Landkreis beruhen auf: Keine Baumschutzverordnung des Landkreises Oberhavel (vgl. Landtag Brandenburg Drs. 6/7555); außerhalb gemeindlicher Baumschutzsatzungen Zuständigkeit der unteren Naturschutzbehörde nach §§ 14, 17 und 29 BNatSchG i. V. m. § 17 BbgNatSchAG.

  • Geschützt ab 75 cm Stammumfang

    gemessen in 1,30 m Höhe – für Bäume im Ort.

  • Fällzeit

    Fällverbot vom 1. März bis 30. September (§ 39 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BNatSchG).

    § 7 Abs. 3 verbietet genehmigte Maßnahmen vom 1. März bis 30. September ausdrücklich nur an Bäumen, die AUSSERHALB gärtnerisch genutzter Flächen stehen. Die Satzung übernimmt damit die Hausgarten-Ausnahme des Bundesrechts.

    Was als gärtnerisch genutzte Grundfläche gilt, ist gesetzlich nicht bestimmt und nicht höchstrichterlich geklärt. Verwilderte Gärten gelten nicht als gärtnerisch genutzt. Für Hecken und Sträucher gilt die Ausnahme nicht. Verlassen Sie sich auf diese Ausnahme nur nach Rückfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde.

  • Artenschutz

    Prüfen Sie vor jeder Fällung — auch im Hausgarten —, ob der Baum Höhlungen, Nester oder Spalten hat, in denen geschützte Tiere leben können (§ 44 BNatSchG). Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten.

Stand: 15.09.2026, Quelle: Baumschutzsatzung der Stadt Oranienburg vom 14.12.2010; § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG · Quelle

Diese Angaben sind eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.

Zuständig

Stadt Oranienburg, Untere Naturschutzbehörde

Stand der Angaben: 15.09.2026

Antrag stellen

Unterlagen laut Behörde

  • schriftlicher Antrag mit Begründung
  • Bestandsplan mit Foto (Standort, Art, Höhe, Stammumfang)
  • bei Bauvorhaben Kopie des vermessenen Lageplans
  • Zustimmung des Eigentümers bei Nutzungsberechtigten
  • ggf. Gutachten eines öffentlich bestellten Gehölzsachverständigen auf Kosten des Antragstellers

Die Behörde kann ein Gutachten verlangen (Stand: 15.09.2026, Quelle: Baumschutzsatzung der Stadt Oranienburg vom 14.12.2010; § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG).

Der Antrag ist gebührenpflichtig. Die Höhe ist hier nicht erfasst — bitte bei der Behörde erfragen.

Antrag online stellen

Mehr dazu im Ratgeber

Mit Sitz in Oranienburg

3 Betriebe

Wie wir sortieren

In der Nähe

Betriebe, deren Einsatzgebiet Oranienburg umfasst, und Betriebe im Umkreis von 25 km – nach Entfernung

Wie wir sortieren

Baumfällung in der Nähe

Alle Orte im Landkreis Oberhavel

Sie fällen oder pflegen Bäume in Oranienburg?

Tragen Sie Ihren Betrieb kostenlos ein und erscheinen Sie auf dieser Seite. Einträge, die wir aus öffentlichen Angaben erstellt haben, können Sie übernehmen.

Betrieb eintragen

Ihre Wahl zum Datenschutz

Wir möchten Google Maps einbinden (Adressvorschläge im Genehmigungs-Check und im Anfrageformular, Karte im Standort-Editor).

Dabei werden Daten an diese Anbieter übertragen. Ohne Ihre Zustimmung laden wir sie nicht. · Datenschutzerklärung