Baum fällen in Rehfelde: Genehmigung & Baumschutz
Für Rehfelde gilt die eigene Baumschutzsatzung der Gemeinde. Geschützt ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe. Die Satzung enthält eine Ausnahme für Wohngrundstücke (§ 3 Abs. 1 Nr. 1); der Genehmigungs-Check wendet sie noch nicht an. Fällverbot vom 1. März bis 30. September (§ 39 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BNatSchG). Zuständig: Amt Märkische Schweiz.
Das gilt in Rehfelde
Der Landkreis Märkisch-Oderland hat keine Baumschutzverordnung (festgestellt am 09.10.2026, Quelle). Die Angaben zum Landkreis beruhen auf: Keine Baumschutzverordnung des Landkreises Märkisch-Oderland (Landtag Brandenburg, Drucksache 6/7555); Eingriffsregelung nach §§ 14, 15, 17 BNatSchG in der Verwaltungspraxis der Unteren Naturschutzbehörde Märkisch-Oderland (Fällungen ab 60 cm Stammumfang in 130 cm Höhe gelten als Eingriff), Stand der Behördenseite 09.10.2026.
Geschützt ab 60 cm Stammumfang
gemessen in 1,30 m Höhe – für Bäume im Ort.
Wohngrundstücke
Der Wortlaut der Satzung enthält eine Ausnahme für Wohngrundstücke (§ 3 Abs. 1 Nr. 1). Der Genehmigungs-Check wendet sie noch nicht an und rechnet ohne sie – fragen Sie im Zweifel bei der Behörde nach.
Gilt nicht für (§ 3 Abs. 1 Nr. 1): „Bäume auf Grundstücken mit einer vorhandenen Bebauung bis zu zwei Wohneinheiten die in 1,30 Metern Höhe über dem Erdboden gemessen einen Stammumfang bis zu 110 Zentimetern (das entspricht einem Stammdurchmesser von 35 Zentimetern) aufweisen;“
Fällzeit
Fällverbot vom 1. März bis 30. September (§ 39 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BNatSchG).
Die Satzung enthält keine eigene Regel zum Zeitraum; es gilt § 39 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BNatSchG.
Für Bäume auf „gärtnerisch genutzten Grundflächen“ sieht das Bundesrecht eine Ausnahme von diesem Verbot vor. Was als gärtnerisch genutzte Grundfläche gilt, ist gesetzlich nicht bestimmt und nicht höchstrichterlich geklärt. Verwilderte Gärten gelten nicht als gärtnerisch genutzt. Für Hecken und Sträucher gilt die Ausnahme nicht. Verlassen Sie sich auf diese Ausnahme nur nach Rückfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde.
Artenschutz
Prüfen Sie vor jeder Fällung — auch im Hausgarten —, ob der Baum Höhlungen, Nester oder Spalten hat, in denen geschützte Tiere leben können (§ 44 BNatSchG). Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten.
Alle erfassten Regeln
- Gilt nicht für (§ 3 Abs. 1 Nr. 2): „Obstbäume, Pappeln, Baumweiden, Eschen-Ahorn, sowie abgestorbene Bäume“
- Gilt nicht für (§ 3 Abs. 1 Nr. 3): „gewerblichen Zwecken dienende Bäume in Gartenbaubetrieben im Sinne der Baunutzungsverordnung;“
- Gilt nicht für (§ 3 Abs. 1 Nr. 4): „Bäume in kleingärtnerisch genutzten Einzelgärten einer Kleingartenanlage im Sinne des § 1 Abs. 1 des Bundeskleingartengesetzes;“
- Gilt nicht für (§ 3 Abs. 1 Nr. 5): „Wald im Sinne des § 2 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg.“
- Zusätzlich geschützt (§ 2 Nr. 2): „mit einem geringeren Stammumfang, wenn sie aus landeskulturellen Gründen, einschließlich der Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen gemäß § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes, oder als Ersatzpflanzungen nach § 7 der Baumschutzsatzung der Gemeinde Rehfelde vom 15.03.2005 oder § 7 Abs. 4 dieser Satzung, gepflanzt wurden.“
- Hinweis (§ 1): „Festsetzungen innerhalb eines rechtswirksamen Bebauungsplans der Gemeinde Rehfelde gehen dieser Satzung vor.“
- Artenregel (§ 2 Nr. 1): „mit einem Stammumfang von mindestens 60 Zentimetern (das entspricht einem Stammdurchmesser von 19 Zentimetern)“
- Hinweis (§ 3 Abs. 2 Nr. 1): Die Satzung verweist für den Zeitraum 1. März bis 30. September auf § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG.
Stand: 07.10.2026, Quelle: Satzung der Gemeinde Rehfelde zum Schutz von Bäumen vom 03.11.2021 · Quelle
Diese Angaben sind eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.
Zuständig
Amt Märkische Schweiz
Stand der Angaben: 07.10.2026
Antrag stellen
Unterlagen laut Behörde
- Pflicht: schriftlicher Antrag unter Angabe von Gründen
- Bestandsplan, in dem mindestens die auf dem betreffenden Grundstücksteil befindlichen geschützten Bäume unter Angabe von Baumart und Stammumfang eingetragen sind. Optional: Wenn möglich Fotos
- ein Wertgutachten kann verlangt werden.
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