Baum fällen in Zeuthen: Genehmigung & Baumschutz

Für Zeuthen gilt die eigene Baumschutzsatzung der Gemeinde. Geschützt ab 40 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe. Fällverbot vom 1. März bis 30. September (§ 39 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BNatSchG). Zuständig: Gemeinde Zeuthen, Natur- und Baumschutz. Prüfen Sie vor der Fällung, ob der Baum Höhlen, Nester oder Spalten hat, in denen geschützte Tiere leben können (§ 44 BNatSchG).

Genehmigungs-Check für Ihren BaumSatzung geprüft · Stand 22.09.2026

Das gilt in Zeuthen

Außerhalb ihres Geltungsbereichs gilt die Verordnung des Landkreises Dahme-Spreewald (Verordnung des Landkreises Dahme-Spreewald zum Schutz von Bäumen, Hecken und Feldgehölzen (Baumschutzverordnung - BaumSchV LDS) vom 28.09.2022; Stand 28.09.2026).

  • Geschützt ab 40 cm Stammumfang

    gemessen in 1,30 m Höhe – für Bäume im Ort.

  • Fällzeit

    Fällverbot vom 1. März bis 30. September (§ 39 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BNatSchG).

    Die Satzung enthält keine eigene Regel zum Zeitraum; es gilt § 39 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BNatSchG.

    Für Bäume auf „gärtnerisch genutzten Grundflächen“ sieht das Bundesrecht eine Ausnahme von diesem Verbot vor. Was als gärtnerisch genutzte Grundfläche gilt, ist gesetzlich nicht bestimmt und nicht höchstrichterlich geklärt. Verwilderte Gärten gelten nicht als gärtnerisch genutzt. Für Hecken und Sträucher gilt die Ausnahme nicht. Verlassen Sie sich auf diese Ausnahme nur nach Rückfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde.

  • Artenschutz

    Prüfen Sie vor jeder Fällung — auch im Hausgarten —, ob der Baum Höhlungen, Nester oder Spalten hat, in denen geschützte Tiere leben können (§ 44 BNatSchG). Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten.

Alle erfassten Regeln
  • Schwelle schon ab 40 cm Stammumfang, auch für Nadelbäume.
  • Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn ein einziger Stamm 30 cm Umfang hat.
  • Auch Großsträucher und Hecken ab 2 m Höhe sind geschützt.
  • Abgestorbene Bäume dürfen ohne Genehmigung beseitigt werden (§ 4 Abs. 4).
  • Gefahr in Verzug: Maßnahme unverzüglich anzeigen, Holz mindestens 10 Tage zur Kontrolle bereithalten.
  • Die Gemeinde entscheidet innerhalb von vier Wochen; die Genehmigung gilt ein Jahr.
  • Ersatzpflanzung: bis 100 cm Stammumfang zwei einheimische Bäume, darüber je angefangene 50 cm ein weiterer; Pflanzqualität 14-16 cm Stammumfang, drei Jahre Pflegepflicht.
  • Bußgeld bis 50.000 Euro.

Stand: 22.09.2026, Quelle: Satzung zum Schutz von Bäumen, Hecken und Sträuchern in der Gemeinde Zeuthen (Baumschutzsatzung), beschlossen am 19.12.2007, ausgefertigt am 20.12.2007, rückwirkend in Kraft zum 22.06.2003; § 5 Abs. 1 GO Bbg; § 24 BbgNatSchG · Quelle

Diese Angaben sind eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.

Zuständig

Gemeinde Zeuthen, Natur- und Baumschutz

Stand der Angaben: 22.09.2026

Antrag stellen

Unterlagen laut Behörde

  • schriftlicher Antrag bei der Gemeinde Zeuthen
  • Darstellung aller geschützten Gehölze auf dem Grundstück mit Standort, Art, Höhe, Stammumfang und Kronendurchmesser

Der Antrag ist gebührenpflichtig. Die Höhe ist hier nicht erfasst — bitte bei der Behörde erfragen.

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