Das Wichtigste in Kürze
- Zuerst Menschen schützen: Abstand halten, den Bereich absperren und bei akuter Gefahr die Feuerwehr unter 112 rufen.
- Muss ein geschützter Baum in Berlin wegen einer unmittelbar drohenden Gefahr sofort weg, ist das dem Bezirksamt unverzüglich anzuzeigen und zu begründen.1
- In der Schonzeit vom 1. März bis 30. September ist eine Fällung nur zulässig, wenn sich die Gefahr nicht anders oder zu einer anderen Zeit abwenden lässt.2
- Halten Sie den Schaden mit Fotos und der Einschätzung eines Fachbetriebs fest.
- In Brandenburg regelt jede Satzung oder Verordnung selbst, was im Notfall gilt.3
Zuerst: die Gefahr abwenden
Droht ein Baum oder ein großer Ast auf Menschen, Gebäude oder eine Straße zu stürzen, geht Sicherheit vor. Halten Sie Abstand, sperren Sie den Bereich ab und rufen Sie bei akuter Gefahr die Feuerwehr unter 112.
Für die Sicherheit seiner Bäume ist der Eigentümer verantwortlich: Er muss verhindern, dass von ihnen Schäden an Personen oder Sachen ausgehen.4 Steht der Baum an einer öffentlichen Straße oder in einer öffentlichen Grünanlage, melden Sie ihn dem Bezirksamt oder der Gemeinde.
Ist die erste Gefahr gebannt, schätzt ein Fachbetrieb ein, ob der Baum gefällt werden muss oder ob es reicht, einzelne Äste zu entfernen oder die Krone zu sichern.
Wann ein geschützter Baum sofort weg darf
In Berlin sieht die Baumschutzverordnung für diesen Fall eine eigene Regel vor: Mussten geschützte Bäume oder Teile von ihnen zur Abwendung einer unmittelbar drohenden Gefahr beseitigt werden, ist das der zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich oder elektronisch anzuzeigen und zu begründen.1 An die Stelle der vorherigen Genehmigung tritt also eine Anzeige danach.
Gemeint ist eine akute Gefahr, die jetzt besteht – nicht ein Baum, der irgendwann einmal Probleme machen könnte. Beseitigen Sie nur, was zur Abwendung der Gefahr nötig ist. Oft genügt es, einen angebrochenen Ast zu entfernen.
Wer die Anzeige unterlässt, handelt ordnungswidrig.5
- Schritt 1AbsichernAbstand halten, Bereich absperren, bei akuter Gefahr die Feuerwehr unter 112 rufen.
- Schritt 2EinschätzenEin Fachbetrieb prüft, ob der Baum weg muss oder ob es reicht, Äste zu entfernen.
- Schritt 3Nur das NötigeNur beseitigen, was zur Abwehr der Gefahr nötig ist – oft genügt ein Ast.
- Schritt 4FesthaltenFotos vor der Fällung, Baumart, Stammumfang, Datum, Einschätzung des Fachbetriebs.
- Schritt 5AnzeigenDie Fällung danach unverzüglich und begründet der zuständigen Behörde melden.
Was in die Anzeige gehört
In Berlin geht die Anzeige unverzüglich, schriftlich oder elektronisch, an das Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirks, und sie muss begründet sein.1 Hilfreich sind Fotos vom Schaden vor der Fällung, Angaben zu Standort, Baumart und Stammumfang, das Datum und die schriftliche Einschätzung des Fachbetriebs, der gefällt hat.
Mit einer Fällung ist in Berlin grundsätzlich eine Pflicht zum Ausgleich verbunden. Sie entfällt, soweit sie unzumutbar ist – insbesondere wenn der Baum aus natürlichen Gründen weichen musste, die der Eigentümer nicht zu vertreten hat.6 Ob das bei Ihrem Sturmschaden so ist, entscheidet das Amt.
Im Sommer: nur, wenn es nicht anders geht
Vom 1. März bis 30. September gilt die Schonzeit. Eine Fällung ist dann nur zulässig, wenn sie etwa der Verkehrssicherheit dient und sich nicht anders oder zu einer anderen Zeit durchführen lässt.2 Nach den Hinweisen des brandenburgischen Umweltministeriums muss eine konkrete Gefahr bestehen, und vorher ist zu prüfen, ob eine Absperrung oder ein Rückschnitt der Krone genügt.7
Auch im Notfall sind Nester und Baumhöhlen geschützter Tiere geschützt – das ganze Jahr.87 Schauen Sie deshalb vor der Fällung, ob Vögel brüten oder Höhlen bewohnt sind, und melden Sie das der Behörde.
Was gilt, wenn ein Baum auf das Nachbargrundstück stürzt?
Ob der Eigentümer für einen umgestürzten Baum einstehen muss, hängt vom Zustand des Baums ab. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Eigentümer verantwortlich ist, wenn ein Baum etwa allein wegen seines Alters umstürzen konnte.9 Stürzt dagegen ein gesunder, widerstandsfähiger Baum in einem ungewöhnlich heftigen Sturm um, ist der Eigentümer in der Regel nicht verantwortlich.10
Deshalb lohnt es sich, Bäume regelmäßig anzusehen und Schäden früh von einem Fachbetrieb prüfen zu lassen. Im Einzelfall kommt es auf die genauen Umstände an.
Notfall in Brandenburg
In Brandenburg gibt es keine landesweite Baumschutzverordnung. Was gilt, wenn ein geschützter Baum wegen einer Gefahr sofort weg muss, regelt jede Gemeindesatzung oder Kreisverordnung selbst.3 Melden Sie eine solche Fällung in jedem Fall der zuständigen Stelle – Gemeinde, Amt oder untere Naturschutzbehörde des Landkreises.
Häufige Fragen
Darf ich einen Baum, der umzustürzen droht, ohne Genehmigung fällen?
Was passiert, wenn ich die Anzeige vergesse?
In Berlin ist das eine Ordnungswidrigkeit.5 Holen Sie die Anzeige deshalb so schnell wie möglich nach.
Muss ich nach einem Sturmschaden nachpflanzen?
In Berlin entfällt die Pflicht zum Ausgleich, soweit sie unzumutbar ist – insbesondere wenn der Baum aus natürlichen Gründen weichen musste.6 Das entscheidet das Amt im Einzelfall.
Gilt das auch zwischen März und September?
Der Baum meines Nachbarn droht auf mein Haus zu fallen. Was tun?
Sprechen Sie Ihren Nachbarn sofort an und weisen Sie schriftlich auf die Gefahr hin. Fällen Sie den Baum nicht selbst – er gehört Ihrem Nachbarn. Bei akuter Gefahr rufen Sie die Feuerwehr unter 112.
An der Straße ist ein Baum umgestürzt. Wen rufe ich an?
Blockiert er die Straße oder gefährdet er Menschen, die Feuerwehr unter 112. Sonst melden Sie ihn dem Bezirksamt oder der Gemeinde.