Baum fällen in Steinhöfel: Genehmigung & Baumschutz
Für Steinhöfel gilt die eigene Baumschutzsatzung der Gemeinde. Geschützt ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe. Für Wohngrundstücke gilt eine Ausnahme mit der Grenze 190 cm – nur unter Bedingungen. Fällverbot vom 1. März bis 30. September (§ 39 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BNatSchG). Zuständig: Gemeinde Steinhöfel, Bauamt und Ordnungsamt (Amt 2).
Das gilt in Steinhöfel
Außerhalb ihres Geltungsbereichs gilt die Verordnung des Landkreises Oder-Spree (Verordnung über den Schutz von Bäumen im Landkreis Oder-Spree vom 30.11.2011; Stand 25.09.2026).
Geschützt ab 60 cm Stammumfang
gemessen in 1,30 m Höhe – für Bäume im Ort.
Wohngrundstücke
Auf Grundstücken mit Wohnbebauung gilt die Satzung nicht – außer für Eiche, Ulme, Platane, Linde, Rosskastanie, Esskastanie, Maulbeere und Rotbuche über 190 cm (§ 2 Abs. 1 Nr. 1).
Gilt nicht für (§ 2 Abs. 1 Nr. 1): „Bäume auf Grundstücken mit einer vorhandenen Wohnbebauung“
Fällzeit
Fällverbot vom 1. März bis 30. September (§ 39 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BNatSchG).
Die Satzung enthält keine eigene Regel zum Zeitraum; es gilt § 39 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BNatSchG.
Für Bäume auf „gärtnerisch genutzten Grundflächen“ sieht das Bundesrecht eine Ausnahme von diesem Verbot vor. Was als gärtnerisch genutzte Grundfläche gilt, ist gesetzlich nicht bestimmt und nicht höchstrichterlich geklärt. Verwilderte Gärten gelten nicht als gärtnerisch genutzt. Für Hecken und Sträucher gilt die Ausnahme nicht. Verlassen Sie sich auf diese Ausnahme nur nach Rückfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde.
Artenschutz
Prüfen Sie vor jeder Fällung — auch im Hausgarten —, ob der Baum Höhlungen, Nester oder Spalten hat, in denen geschützte Tiere leben können (§ 44 BNatSchG). Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten.
Alle erfassten Regeln
- Zusätzlich geschützt (§ 1 Nr. 2): „mit einem geringeren Stammumfang, wenn sie aus landeskulturellen Gründen, einschließlich der Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen gemäß den §§ 12 oder 14 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes, oder als Ersatzpflanzung gemäß § 5 dieser Baumschutzsatzung gepflanzt wurden.“
- Ausnahme davon (§ 2 Abs. 1 Nr. 1): „mit Ausnahme von Eichen, Ulmen, Platanen, Linden, Kastanien, Maulbeerbäumen und Rotbuchen, die in 1,30 Meter Höhe über dem Erdboden gemessen einen Stammumfang von mehr als 190 Zentimetern (das entspricht einem Stammdurchmesser von 60 Zentimetern) aufweisen;“
- Gilt nicht für (§ 2 Abs. 1 Nr. 2): „Obstbäume, Pappeln, Baumweiden und Eschenahorn sowie abgestorbene Bäume“
- Gilt nicht für (§ 2 Abs. 1 Nr. 3): „Bäume, die auf Grund eines Eingriffs gemäß § 10 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes gefällt werden, der nach § 17 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes zugelassen worden ist;“
- Gilt nicht für (§ 2 Abs. 1 Nr. 4): „gewerblichen Zwecken dienende Bäume in Gartenbaubetrieben im Sinne der Baunutzungsverordnung;“
- Gilt nicht für (§ 2 Abs. 1 Nr. 5): „Bäume in kleingärtnerisch genutzten Einzelgärten einer Kleingartenanlage im Sinne des § 1 Abs. 1 des Bundeskleingartengesetzes;“
- Gilt nicht für (§ 2 Abs. 1 Nr. 6): „Wald im Sinne des § 2 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg.“
- Gilt nicht für (§ 2 Abs. 2): „Die Gemeinde kann Parkanlagen, öffentlich zugängliche botanische Schau- und Lehrgärten sowie ähnliche Einrichtungen, die unter geeigneter fachlicher Leitung stehen, auf Antrag unter Nachweis eines ausreichenden Pflegekonzeptes von der Anwendung dieser Satzung ausnehmen.“
- Artenregel (§ 2 Abs. 1 Nr. 1): „Bäume auf Grundstücken mit einer vorhandenen Wohnbebauung, mit Ausnahme von Eichen, Ulmen, Platanen, Linden, Kastanien, Maulbeerbäumen und Rotbuchen, die in 1,30 Meter Höhe über dem Erdboden gemessen einen Stammumfang von mehr als 190 Zentimetern (das entspricht einem Stammdurchmesser von 60 Zentimetern) aufweisen“
Stand: 07.10.2026, Quelle: Satzung über die Erhaltung, die Pflege und den Schutz von Bäumen in der Gemeinde Steinhöfel (Baumschutzsatzung) vom 25.11.2010 · Quelle
Diese Angaben sind eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.
Zuständig
Gemeinde Steinhöfel, Bauamt und Ordnungsamt (Amt 2)
Stand der Angaben: 07.10.2026
Antrag stellen
Unterlagen laut Behörde
- Pflicht: schriftlicher Antrag unter Angabe von Gründen
- durch Fotos ergänzter Bestandsplan, in dem mindestens die auf dem betreffenden Grundstücksteil befindlichen geschützten Bäume unter Angabe von Baumart und Stammumfang eingetragen sind. Optional: nicht genannt.
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Häufige Fragen zu Steinhöfel
Darf ich eine Birke in meinem Garten in Steinhöfel fällen?
Auf Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken gilt die Satzung für Birke nicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 1). Der Genehmigungs-Check prüft Ihren Fall.
Wie finde ich einen Betrieb in der Nähe?
Oben stehen zuerst Betriebe mit Sitz in Steinhöfel, danach Betriebe, deren Einsatzgebiet Steinhöfel oder den Landkreis umfasst, und Betriebe im Umkreis von 25 km – sortiert nach Entfernung.
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