Baum fällen in Preetz (Plön): Genehmigung & Baumschutz

Für Preetz gilt die eigene Baumschutzsatzung der Gemeinde. Zusätzlich gilt das Landesgesetz – es gilt jeweils die strengere Regelung. Geschützt ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Für Eibe und Stechpalme gilt eine niedrigere Schwelle als die allgemeine – Einzelheiten unter ‚Alle erfassten Regeln‘. Fällverbot vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Zuständig: Stadt Preetz – Sachgebiet 23.

Genehmigungs-Check für Ihren BaumSatzung geprüft · Stand 15.10.2026

Das gilt in Preetz

Für Preetz gilt die eigene Baumschutzsatzung und zusätzlich das Landesgesetz (§ 8 Abs. 1 Nr. 9 und § 21 Abs. 1 Nr. 3 und 4 LNatSchG, § 30 und § 39 Abs. 5 BNatSchG). Es gilt jeweils die strengere Regelung. Für die Satzung ist Stadt Preetz – Sachgebiet 23 zuständig, für das Landesgesetz die untere Naturschutzbehörde: Kreis Plön – Amt für Umwelt, Abteilung Naturschutz (untere Naturschutzbehörde). Schützt das Landesrecht den Baum — als ortsbildprägenden Baum, in einem Knick oder in einer Allee —, entscheidet die untere Naturschutzbehörde; schützt ihn nur die Satzung, entscheidet Stadt Preetz – Sachgebiet 23.

  • Geschützt ab 80 cm Stammumfang

    gemessen in 1,00 m Höhe – für Bäume im Ort.

    Für Eibe und Stechpalme gilt eine niedrigere Schwelle als die allgemeine – Einzelheiten unter ‚Alle erfassten Regeln‘.

    Zusätzlich gilt das Landesgesetz (§ 8 Abs. 1 Nr. 9 und § 21 Abs. 1 Nr. 3 und 4 LNatSchG, § 30 und § 39 Abs. 5 BNatSchG) – es gilt jeweils die strengere Regelung.

  • Fällzeit

    Fällverbot vom 1. März bis 30. September (§ 39 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BNatSchG).

    § 3 Abs. 5: Die Satzung weist auf § 39 Abs. 5 BNatSchG hin: Bäume außerhalb des Waldes oder gärtnerisch genutzter Grundflächen dürfen „in der Zeit vom 1. März bis 30. September“ nicht gefällt werden; Befreiungen erteilt die untere Naturschutzbehörde des Kreises Plön.

    Was als gärtnerisch genutzte Grundfläche gilt, ist gesetzlich nicht bestimmt und nicht höchstrichterlich geklärt. Verwilderte Gärten gelten nicht als gärtnerisch genutzt. Für Hecken und Sträucher gilt die Ausnahme nicht. Verlassen Sie sich auf diese Ausnahme nur nach Rückfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde.

  • Artenschutz

    Prüfen Sie vor jeder Fällung — auch im Hausgarten —, ob der Baum Höhlungen, Nester oder Spalten hat, in denen geschützte Tiere leben können (§ 44 BNatSchG). Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten.

Alle erfassten Regeln
  • NUR ANZEIGEPFLICHTIG (§ 3 Abs. 4): „Die Beseitigung, Zerstörung oder erhebliche Beschädigung von Birken, Pappeln und Weiden sowie von Nadelbäumen ist der Stadt Preetz anzuzeigen“, ab 80 cm Stammumfang; eine Ersatzpflanzung wird verlangt.
  • EIBE UND STECHPALME (§ 3 Abs. 4): „Die Fällung von Eiben und von Stechpalmen ist unabhängig vom Stammumfang anzeige- und genehmigungspflichtig“, soweit es Wildformen (Taxus baccata, Ilex aquifolium, keine Sorten) sind.
  • ABGESTORBENE BÄUME: Die Satzung nimmt abgestorbene Bäume nicht aus. Ohne Antrag zulässig sind fachgerechte Pflege und unaufschiebbare Gefahrenabwehr, die der Stadt unverzüglich anzuzeigen ist (§ 4).
  • ERSATZ (§§ 8, 9): Je gefälltem Baum ein heimischer Ersatzbaum mit mindestens 14 cm Stammumfang oder eine Ersatzzahlung. Eine Gebührenregelung enthält die Satzung nicht.
  • Neufassung vom 08.10.2025 (Beschluss 30.09.2025); die Satzung vom 22.09.2000 ist außer Kraft.

Stand: 15.10.2026, Quelle: Satzung der Stadt Preetz zum Schutz des Baumbestandes vom 08.10.2025 (Beschluss 30.09.2025) · Quelle

Diese Angaben sind eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.

Zuständig

Stadt Preetz – Sachgebiet 23

Stand der Angaben: 15.10.2026

Antrag stellen

Unterlagen laut Behörde

  • Schriftlicher Antrag (Brief oder E-Mail) mit Begründung und Angaben zu Standort, Art, Stammumfang, Höhe und Kronenumfang
  • die Stadt empfiehlt ihre Musterformulare (§ 7).

Mehr dazu im Ratgeber

In der Nähe

Betriebe, deren Einsatzgebiet Preetz umfasst, und Betriebe im Umkreis von 25 km – nach Entfernung

Wie wir sortieren

Baumfällung in der Nähe

Alle Orte im Landkreis Plön

Sie fällen oder pflegen Bäume in Preetz?

Tragen Sie Ihren Betrieb kostenlos ein und erscheinen Sie auf dieser Seite. Einträge, die wir aus öffentlichen Angaben erstellt haben, können Sie übernehmen.

Betrieb eintragen

Ihre Wahl zum Datenschutz

Wir möchten Google Maps einbinden (Adressvorschläge im Genehmigungs-Check und im Anfrageformular, Karte im Standort-Editor).

Dabei werden Daten an diese Anbieter übertragen. Ohne Ihre Zustimmung laden wir sie nicht. · Datenschutzerklärung