Baum fällen in Kölln-Reisiek: Genehmigung & Baumschutz
Für Kölln-Reisiek gilt die eigene Baumschutzsatzung der Gemeinde. Zusätzlich gilt das Landesgesetz – es gilt jeweils die strengere Regelung. Geschützt ab 81 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Fällverbot vom 1. März bis 30. September (§ 39 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BNatSchG). Zuständig: Gemeinde Kölln-Reisiek (Verwaltung: Amt Elmshorn-Land).
Das gilt in Kölln-Reisiek
Für Kölln-Reisiek gilt die eigene Baumschutzsatzung und zusätzlich das Landesgesetz (§ 8 Abs. 1 Nr. 9 und § 21 Abs. 1 Nr. 3 und 4 LNatSchG, § 30 und § 39 Abs. 5 BNatSchG). Es gilt jeweils die strengere Regelung. Für die Satzung ist Gemeinde Kölln-Reisiek (Verwaltung: Amt Elmshorn-Land) zuständig, für das Landesgesetz die untere Naturschutzbehörde: Kreis Pinneberg – Fachdienst Umwelt, Team Naturschutz (untere Naturschutzbehörde). Schützt das Landesrecht den Baum — als ortsbildprägenden Baum, in einem Knick oder in einer Allee —, entscheidet die untere Naturschutzbehörde; schützt ihn nur die Satzung, entscheidet Gemeinde Kölln-Reisiek (Verwaltung: Amt Elmshorn-Land).
Geschützt ab 81 cm Stammumfang
gemessen in 1,00 m Höhe – für Bäume im Ort.
Zusätzlich gilt das Landesgesetz (§ 8 Abs. 1 Nr. 9 und § 21 Abs. 1 Nr. 3 und 4 LNatSchG, § 30 und § 39 Abs. 5 BNatSchG) – es gilt jeweils die strengere Regelung.
Fällzeit
Fällverbot vom 1. März bis 30. September (§ 39 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BNatSchG).
§ 5 Abs. 3: „Die der Ausnahme entsprechende Maßnahme darf nur in der Zeit vom 01. Oktober bis 28. Februar verwirklicht werden, sofern nichts anderes bestimmt wird.“
Die örtliche Regelung wiederholt die Ausnahme für gärtnerisch genutzte Grundflächen nicht. Ob sie trotzdem gilt, ist nicht geklärt; vorsichtshalber ist davon auszugehen, dass die Beschränkung auch im Hausgarten gilt.
Artenschutz
Prüfen Sie vor jeder Fällung — auch im Hausgarten —, ob der Baum Höhlungen, Nester oder Spalten hat, in denen geschützte Tiere leben können (§ 44 BNatSchG). Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten.
Alle erfassten Regeln
- VORGARTEN UND SATZUNGSKARTE: Laubbäume über 80 cm Stammumfang sind im ganzen Gemeindegebiet in Vorgärten geschützt (zwischen Straße und Rückseite des Hauptgebäudes), in dem auf der Satzungskarte blau umgrenzten Bereich auf dem ganzen Grundstück. Der Check fragt beides nicht ab und behandelt alle Laubbäume über 80 cm als geschützt.
- WEITERER SCHUTZ: Unabhängig vom Umfang geschützt sind die Bäume des Baumkatasters (2016/2017), alle Bäume auf gemeindlichem Gelände, bachbegleitende Bäume und Ufergehölze sowie Bäume, die nach einem Bebauungsplan zu erhalten sind. Bäume in Knicks fallen nicht unter die Satzung, sind aber nach Landesrecht geschützt.
- ABGESTORBENE BÄUME: Die Satzung nimmt abgestorbene Bäume nicht aus. Fachgerechte Pflege und unaufschiebbare Gefahrenabwehr sind erlaubt; Gefahrenabwehr ist der Gemeinde unverzüglich anzuzeigen (§ 3 Abs. 2).
- ERSATZ (§§ 7, 8): Ersatzbaum mit 14–18 cm Stammumfang; bei Bauvorhaben und bei Fällung ohne Genehmigung je angefangene 30 cm Stammumfang ein Ersatzbaum; ersatzweise ein Geldbetrag. Die Gemeinde gibt Zuschüsse zur Baumpflege bis 25 %, höchstens 500 € (1. Änderung 2021).
- Satzung vom 09.03.2017, 1. Änderung vom 25.02.2021 (rückwirkend zum 01.01.2021). Eine Gebührenregelung enthält die Satzung nicht.
Stand: 15.10.2026, Quelle: Satzung der Gemeinde Kölln-Reisiek zum Schutz des Baumbestandes (Baumschutzsatzung) vom 09.03.2017 mit Satzungskarte und Baumkataster, geändert durch 1. Änderungssatzung vom 25.02.2021 · Quelle
Diese Angaben sind eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.
Zuständig
Gemeinde Kölln-Reisiek (Verwaltung: Amt Elmshorn-Land)
- Keine E-Mail-Adresse angegeben — Website der Behörde
- 04121 2409-0
- Satzung (PDF)
Stand der Angaben: 15.10.2026
Antrag stellen
Unterlagen laut Behörde
- Schriftlicher Antrag bei der Gemeinde Kölln-Reisiek mit Begründung und möglichst maßstabsgerechter Skizze mit dem Standort des Baumes und der übrigen stärkeren Bäume (§ 6 Abs. 1)
- online über das Antragsformular des Amtes Elmshorn-Land.
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