Baum fällen in Elmshorn: Genehmigung & Baumschutz

Für Elmshorn gilt die eigene Baumschutzsatzung der Gemeinde. Zusätzlich gilt das Landesgesetz – es gilt jeweils die strengere Regelung. Geschützt ab 70 cm Stammumfang. Auf Grundstücken, die ausschließlich dem Wohnen dienen, gilt die Satzung nur im Vorgarten (§ 3 Abs. 1). Fällverbot vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Zuständig: Stadt Elmshorn – Amt für Stadtentwicklung und Umwelt.

Genehmigungs-Check für Ihren BaumSatzung geprüft · Stand 14.10.2026

Das gilt in Elmshorn

Für Elmshorn gilt die eigene Baumschutzsatzung und zusätzlich das Landesgesetz (§ 8 Abs. 1 Nr. 9 und § 21 Abs. 1 Nr. 3 und 4 LNatSchG, § 30 und § 39 Abs. 5 BNatSchG). Es gilt jeweils die strengere Regelung. Für die Satzung ist Stadt Elmshorn – Amt für Stadtentwicklung und Umwelt zuständig, für das Landesgesetz die untere Naturschutzbehörde: Kreis Pinneberg – Fachdienst Umwelt, Team Naturschutz (untere Naturschutzbehörde). Schützt das Landesrecht den Baum — als ortsbildprägenden Baum, in einem Knick oder in einer Allee —, entscheidet die untere Naturschutzbehörde; schützt ihn nur die Satzung, entscheidet Stadt Elmshorn – Amt für Stadtentwicklung und Umwelt.

  • Geschützt ab 70 cm Stammumfang

    gemessen in 1,00 m Höhe – für Bäume im Ort.

    Schon ab 40 cm geschützt: Eibe und Stechpalme.

    Zusätzlich gilt das Landesgesetz (§ 8 Abs. 1 Nr. 9 und § 21 Abs. 1 Nr. 3 und 4 LNatSchG, § 30 und § 39 Abs. 5 BNatSchG) – es gilt jeweils die strengere Regelung.

  • Wohngrundstücke

    Auf Grundstücken, die ausschließlich dem Wohnen dienen, gilt die Satzung nur im Vorgarten (§ 3 Abs. 1).

  • Fällzeit

    Fällverbot vom 1. März bis 30. September (§ 39 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BNatSchG).

    Die Satzung enthält keine eigene Regel zum Zeitraum; es gilt § 39 Abs. 5 BNatSchG (1. März bis 30. September).

    Für Bäume auf „gärtnerisch genutzten Grundflächen“ sieht das Bundesrecht eine Ausnahme von diesem Verbot vor. Was als gärtnerisch genutzte Grundfläche gilt, ist gesetzlich nicht bestimmt und nicht höchstrichterlich geklärt. Verwilderte Gärten gelten nicht als gärtnerisch genutzt. Für Hecken und Sträucher gilt die Ausnahme nicht. Verlassen Sie sich auf diese Ausnahme nur nach Rückfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde.

  • Artenschutz

    Prüfen Sie vor jeder Fällung — auch im Hausgarten —, ob der Baum Höhlungen, Nester oder Spalten hat, in denen geschützte Tiere leben können (§ 44 BNatSchG). Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten.

Alle erfassten Regeln
  • NICHT GESCHÜTZT (§ 3 Abs. 1): „Obstbäume mit Ausnahme von Nussbäumen,“ verkäufliche Bäume in Baumschulen und Gärtnereien, Bäume auf Kleingartenparzellen, „Pappeln, Fichten und Birken,“ als Sichtschutz heckenmäßig gepflegte Nadelgehölze an Grundstücksgrenzen (außer Eiben) und „Bäume, die auf ausschließlich der Wohnnutzung dienenden Grundstücken, nicht in den Vorgärten stehen.“ Vorgarten ist der nicht überbaute Streifen zwischen Hauptgebäude und Verkehrsfläche, verlängert bis zur Nachbargrenze, bei Eckgrundstücken auch der Seitenstreifen.
  • AUCH GESCHÜTZT (§ 3 Abs. 3): unabhängig von Stammumfang und Lage Bäume, die ein Bebauungsplan als zu erhalten festsetzt, Ersatzpflanzungen und ortsbildprägende oder landschaftsbestimmende Bäume nach § 8 Abs. 1 Nr. 9 LNatSchG – „In der Regel erfüllen Bäume mit einem Stammumfang von zwei Metern gemessen in einem Meter Höhe oder Baumgruppen mit entsprechendem Erscheinungsbild diese Merkmale.“
  • ERSATZPFLANZUNG (§ 10 Abs. 3): „Bis einem Meter Stammumfang (gemessen in einer Höhe von 100 cm) jeden zu fällenden Baumes ist ein standortgerechter Ersatzbaum mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm … zu pflanzen und zu erhalten. Danach ist für jede weitere 50 cm Stammumfang des zu fällenden Baumes je ein weiterer Ersatzbaum gleicher Qualität zu verlangen.“ Statt der Pflanzung kann eine Zahlung auferlegt werden.
  • FASSUNG: Lesefassung der Satzung vom 06.07.2022 mit Änderungssatzung vom 29.09.2023 (Ortsrecht Nr. 6.50); laut Stadt nicht amtlich – die Originalfassungen liegen beim Amt für Stadtentwicklung und Umwelt.

Stand: 14.10.2026, Quelle: Satzung der Stadt Elmshorn zum Schutz des Baumbestandes vom 06.07.2022, geändert durch Satzung vom 29.09.2023 (Ortsrecht Nr. 6.50) · Quelle

Diese Angaben sind eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.

Zuständig

Stadt Elmshorn – Amt für Stadtentwicklung und Umwelt

Stand der Angaben: 14.10.2026

Antrag stellen

Unterlagen laut Behörde

  • Schriftlicher Antrag beim Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Schulstraße 15–17, 25335 Elmshorn
  • neben der Begründung alle für die Beurteilung notwendigen Angaben und Unterlagen (§ 9 Abs. 1). Formular der Stadt.
Antrag online stellen

Mehr dazu im Ratgeber

In der Nähe

Betriebe, deren Einsatzgebiet Elmshorn umfasst, und Betriebe im Umkreis von 25 km – nach Entfernung

Wie wir sortieren

Baumpflege Tiedemann

Elmshorn / Raa-Besenbek · 2 km

Im Umkreis von 25 km

  • Baumfällung und Rückschnitt
  • Baumpflege und Baumklettern
Profil ansehen

Florian Tasche

Kölln-Reisiek · 3 km

Im Umkreis von 25 km

  • Baumfällung und Rückschnitt
  • Baumpflege und Baumklettern
Profil ansehen

Thilo Trusch Baum- und Gartenservice Thilo Trusch

Klein Nordende · 3 km

Im Umkreis von 25 km

  • Baumfällung und Rückschnitt
  • Baumpflege und Baumklettern
Profil ansehen

Sven Kruse/ Garten-und Landschaftsbau

Seeth-Ekholt · 5 km

Im Umkreis von 25 km

  • Baumpflege und Baumklettern
  • Baumfällung und Rückschnitt
Profil ansehen

Nordgrün

Kiebitzreihe · 5 km

Im Umkreis von 25 km

  • Baumfällung und Rückschnitt
  • Baumpflege und Baumklettern
Profil ansehen

Fatih Recai Yücel

Tornesch · 6 km

Im Umkreis von 25 km

  • Baumfällung und Rückschnitt
  • Baumpflege und Baumklettern
Profil ansehen

Elbe

Seester · 7 km

Im Umkreis von 25 km

  • Baumfällung und Rückschnitt
  • Baumpflege und Baumklettern
Profil ansehen

Sammy Gök

Uetersen · 7 km

Im Umkreis von 25 km

  • Baumfällung und Rückschnitt
  • Baumpflege und Baumklettern
Profil ansehen

M.P.V.

Uetersen · 7 km

Im Umkreis von 25 km

  • Baumfällung und Rückschnitt
Profil ansehen

Sabri Selmani Garten- und Landschaftsbau (Einzelunternehmer)

Uetersen · 7 km

Im Umkreis von 25 km

  • Galabau mit Baumleistungen
  • Baumpflege und Baumklettern
Profil ansehen

OSBAHR GmbH

Uetersen · 7 km

Im Umkreis von 25 km

  • Baumpflege und Baumklettern
  • Baumfällung und Rückschnitt
Profil ansehen

Matthias Mahncke Garten und Landschaftsbau, Baumpflege

Tornesch · 7 km

Im Umkreis von 25 km

  • Baumfällung und Rückschnitt
  • Baumpflege und Baumklettern
Profil ansehen

Baumfällung in der Nähe

Alle Orte im Landkreis Pinneberg

Sie fällen oder pflegen Bäume in Elmshorn?

Tragen Sie Ihren Betrieb kostenlos ein und erscheinen Sie auf dieser Seite. Einträge, die wir aus öffentlichen Angaben erstellt haben, können Sie übernehmen.

Betrieb eintragen

Ihre Wahl zum Datenschutz

Wir möchten Google Maps einbinden (Adressvorschläge im Genehmigungs-Check und im Anfrageformular, Karte im Standort-Editor).

Dabei werden Daten an diese Anbieter übertragen. Ohne Ihre Zustimmung laden wir sie nicht. · Datenschutzerklärung