Baum fällen in Pinneberg: Genehmigung & Baumschutz

Für Pinneberg gilt die eigene Baumschutzsatzung der Gemeinde. Zusätzlich gilt das Landesgesetz – es gilt jeweils die strengere Regelung. Geschützt ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Schon ab 40 cm geschützt: Eibe, Mehlbeere, Weißdorn, Rotdorn, Stechpalme und Ahorn. Fällverbot vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Zuständig: Stadt Pinneberg – Fachdienst Stadt- und Landschaftsplanung.

Genehmigungs-Check für Ihren BaumSatzung geprüft · Stand 14.10.2026

Das gilt in Pinneberg

Für Pinneberg gilt die eigene Baumschutzsatzung und zusätzlich das Landesgesetz (§ 8 Abs. 1 Nr. 9 und § 21 Abs. 1 Nr. 3 und 4 LNatSchG, § 30 und § 39 Abs. 5 BNatSchG). Es gilt jeweils die strengere Regelung. Für die Satzung ist Stadt Pinneberg – Fachdienst Stadt- und Landschaftsplanung zuständig, für das Landesgesetz die untere Naturschutzbehörde: Kreis Pinneberg – Fachdienst Umwelt, Team Naturschutz (untere Naturschutzbehörde). Schützt das Landesrecht den Baum — als ortsbildprägenden Baum, in einem Knick oder in einer Allee —, entscheidet die untere Naturschutzbehörde; schützt ihn nur die Satzung, entscheidet Stadt Pinneberg – Fachdienst Stadt- und Landschaftsplanung.

  • Geschützt ab 80 cm Stammumfang

    gemessen in 1,00 m Höhe – für Bäume im Ort.

    Schon ab 40 cm geschützt: Eibe, Mehlbeere, Weißdorn, Rotdorn, Stechpalme und Ahorn.

    Zusätzlich gilt das Landesgesetz (§ 8 Abs. 1 Nr. 9 und § 21 Abs. 1 Nr. 3 und 4 LNatSchG, § 30 und § 39 Abs. 5 BNatSchG) – es gilt jeweils die strengere Regelung.

  • Fällzeit

    Fällverbot vom 1. März bis 30. September (§ 39 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BNatSchG).

    § 6 Abs. 3: Eine Ausnahme „darf, wenn nichts anderes bestimmt ist, nach § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG nicht in der Zeit vom 1. März bis 30. September durchgeführt werden.“

    Die örtliche Regelung wiederholt die Ausnahme für gärtnerisch genutzte Grundflächen nicht. Ob sie trotzdem gilt, ist nicht geklärt; vorsichtshalber ist davon auszugehen, dass die Beschränkung auch im Hausgarten gilt.

  • Artenschutz

    Prüfen Sie vor jeder Fällung — auch im Hausgarten —, ob der Baum Höhlungen, Nester oder Spalten hat, in denen geschützte Tiere leben können (§ 44 BNatSchG). Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten.

Alle erfassten Regeln
  • NICHT GESCHÜTZT (§ 3 Abs. 4 und 5): „a. Scheinzypressen, Lebensbäume (Thuja), Kirschlorbeer, Nadelgehölze (z.B. Tannen, Kiefern, Fichten, Koniferen, Lärchen), Pappeln, Birken sowie veredelte Obstbäume (mit Ausnahme von Nussbäumen und Esskastanien),“ Bäume in Baumschulen und Gärtnereien für Erwerbszwecke, „c. auf natürliche Weise abgestorbene Bäume.“ Wald ist ausgenommen – außer Wald auf Hausgrundstücken und waldartige Flächen im Siedlungsbereich; ebenso Bäume unter Biotopschutz (§ 21 LNatSchG) und Naturdenkmale des Kreises.
  • ERSATZPFLANZUNG (§ 9 Abs. 1): „Je angefangene 50 cm Stammumfang des zu entfernenden Baumes ist ein standortgerechter Laubbaum als Hochstamm mit einem Stammumfang von mind. 16/18 cm zu pflanzen.“ Straßenbäume werden 1:1 ersetzt. Gepflanzt wird auf demselben Grundstück, spätestens in der folgenden Vegetationsperiode.
  • GEBÜHR UND FRIST (§ 7 Abs. 3): Die Entscheidung ist gebührenpflichtig nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt; die Genehmigung gilt zwei Jahre und kann um je ein Jahr verlängert werden.
  • ZUSTÄNDIGKEIT: Stadt Pinneberg, Fachdienst Stadt- und Landschaftsplanung; Antrag online über das Bürgerportal.

Stand: 14.10.2026, Quelle: Satzung der Stadt Pinneberg zum Schutz des Baumbestandes (Baumschutzsatzung 2024), Beschluss der Ratsversammlung vom 23.05.2024 (Ortsrecht 6.31) · Quelle

Diese Angaben sind eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.

Zuständig

Stadt Pinneberg – Fachdienst Stadt- und Landschaftsplanung

Stand der Angaben: 14.10.2026

Antrag stellen

Unterlagen laut Behörde

  • Schriftlicher Antrag mit Begründung
  • insbesondere eine Planskizze mit den Standorten der geschützten Bäume auf dem Grundstück, Angaben zu Art, Stammumfang, Kronendurchmesser und Höhe, gegebenenfalls ein fachliches Gutachten zum Zustand des Baumes (§ 7 Abs. 1).

Der Antrag ist gebührenpflichtig. Die Höhe ist hier nicht erfasst — bitte bei der Behörde erfragen.

Antrag online stellen

Mehr dazu im Ratgeber

Mit Sitz in Pinneberg

3 Betriebe

Wie wir sortieren

In der Nähe

Betriebe, deren Einsatzgebiet Pinneberg umfasst, und Betriebe im Umkreis von 25 km – nach Entfernung

Wie wir sortieren

Baumfällung in der Nähe

Alle Orte im Landkreis Pinneberg

Sie fällen oder pflegen Bäume in Pinneberg?

Tragen Sie Ihren Betrieb kostenlos ein und erscheinen Sie auf dieser Seite. Einträge, die wir aus öffentlichen Angaben erstellt haben, können Sie übernehmen.

Betrieb eintragen

Ihre Wahl zum Datenschutz

Wir möchten Google Maps einbinden (Adressvorschläge im Genehmigungs-Check und im Anfrageformular, Karte im Standort-Editor).

Dabei werden Daten an diese Anbieter übertragen. Ohne Ihre Zustimmung laden wir sie nicht. · Datenschutzerklärung