Baum fällen in Welzow: Genehmigung & Baumschutz
Für Welzow gilt die eigene Baumschutzsatzung der Gemeinde. Geschützt ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe. Auf Grundstücken mit höchstens zwei Wohnungen gilt die Satzung nicht – außer für Eiche, Ulme, Platane, Linde und Rotbuche über 190 cm (§ 2 Abs. 1 Nr. 1). Fällverbot vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Zuständig: Stadt Welzow, Ordnungsamt.
Das gilt in Welzow
Geschützt ab 60 cm Stammumfang
gemessen in 1,30 m Höhe – für Bäume im Ort.
Wohngrundstücke
Auf Grundstücken mit höchstens zwei Wohnungen gilt die Satzung nicht – außer für Eiche, Ulme, Platane, Linde und Rotbuche über 190 cm (§ 2 Abs. 1 Nr. 1).
Gilt nicht für (§ 2 Abs. 1 Nr. 1): „Bäume auf Grundstücken mit oder ohne einer vorhandenen Bebauung bis zu zwei Wohneinheiten“
Fällzeit
Fällverbot vom 1. März bis 30. September (§ 39 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BNatSchG).
Die Satzung enthält keine eigene Regel zum Zeitraum; es gilt § 39 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BNatSchG.
Für Bäume auf „gärtnerisch genutzten Grundflächen“ sieht das Bundesrecht eine Ausnahme von diesem Verbot vor. Was als gärtnerisch genutzte Grundfläche gilt, ist gesetzlich nicht bestimmt und nicht höchstrichterlich geklärt. Verwilderte Gärten gelten nicht als gärtnerisch genutzt. Für Hecken und Sträucher gilt die Ausnahme nicht. Verlassen Sie sich auf diese Ausnahme nur nach Rückfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde.
Artenschutz
Prüfen Sie vor jeder Fällung — auch im Hausgarten —, ob der Baum Höhlungen, Nester oder Spalten hat, in denen geschützte Tiere leben können (§ 44 BNatSchG). Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten.
Alle erfassten Regeln
- Ausnahme davon (§ 2 Abs. 1 Nr. 1): „mit Ausnahme von Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Rotbuchen, die in 1,30 Meter Höhe über dem Erdboden gemessen einen Stammumfang von mehr als 190 Zentimetern (das entspricht einem Stammdurchmesser von 60 Zentimetern) aufweisen“
- Gilt nicht für (§ 2 Abs. 1 Nr. 2): „Obstbäume, Pappeln, Baumweiden sowie abgestorbene Bäume innerhalb des besiedelten Bereiches“
- Gilt nicht für (§ 2 Abs. 1 Nr. 3): „Bäume, die auf Grund eines Eingriffes gemäß § 10 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes gefällt werden, der nach § 17 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes zugelassen worden ist“
- Gilt nicht für (§ 2 Abs. 1 Nr. 4): „gewerblichen Zwecken dienende Bäume in Gartenbaubetrieben im Sinne der Baunutzungsverordnung“
- Gilt nicht für (§ 2 Abs. 1 Nr. 5): „Bäume im kleingärtnerisch genutzten Einzelgärten einer Kleingartenanlage im Sinne des § 1 Abs. 1 des Bundeskleingartengesetzes“
- Gilt nicht für (§ 2 Abs. 1 Nr. 6): „Wald im Sinne des § 2 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg“
- Zusätzlich geschützt (§ 1 Nr. 2): „mit einem geringen Stammumfang, wenn sie aus landeskulturellen Gründen, einschließlich der Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen gemäß den §§ 12 oder 14 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes, oder als Ersatzpflanzung gemäß der Baumschutzverordnung vom 28. Mai 1981 (GBl. I Nr. 22 S. 273), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 21. Juli 2000 (GVBl. II S. 251), oder gemäß § 5 Abs. 4 oder 5 dieser Verordnung gepflanzt wurden.“
- Artenregel (§ 1): „Auf Grund dieser Verordnung werden Bäume in der Stadt Welzow als geschützte Landschaftsbestandteile festgesetzt“
- Artenregel (§ 1 Nr. 1): „mit einem Stammumfang von mindestens 60 Zentimetern“
- Artenregel (§ 2 Abs. 1 Nr. 1): „Bäume auf Grundstücken mit oder ohne einer vorhandenen Bebauung bis zu zwei Wohneinheiten, mit Ausnahme von Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Rotbuchen, die in 1,30 Meter Höhe über dem Erdboden gemessen einen Stammumfang von mehr als 190 Zentimetern (das entspricht einem Stammdurchmesser von 60 Zentimetern) aufweisen“
- Antrag: Formlos schriftlich unter Angabe von Gründen an das Ordnungsamt der Stadt Welzow, Rathaus, Poststraße 8, 03119 Welzow (§ 5 Abs. 1). Beizufügen ist eine durch Fotos ergänzte Skizze mit den geschützten Bäumen auf dem Grundstücksteil, mit Baumart und Stammumfang. Ein Online-Formular gibt es nicht.
Stand: 08.10.2026, Quelle: Satzung über die Erhaltung, die Pflege und den Schutz von Bäumen in der Stadt Welzow, beschlossen am 11.05.2005, ausgefertigt am 12.05.2005, in Kraft seit 01.06.2005 (Welzower Bote) · Quelle
Diese Angaben sind eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.
Zuständig
Stadt Welzow, Ordnungsamt
Stand der Angaben: 08.10.2026
Antrag stellen
Unterlagen laut Behörde
- Pflicht: schriftlich unter Angabe von Gründen
- ein durch Fotos ergänzter Bestandteil, in dem mindestens die auf dem betreffenden Grundstücksteil befindlichen geschützten Bäume unter Angabe von Baumart und Stammumfang eingetragen sind. Optional: nicht genannt.
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