Baum fällen in Medelby: Genehmigung & Baumschutz
Für Medelby gilt die eigene Baumschutzsatzung der Gemeinde. Zusätzlich gilt das Landesgesetz – es gilt jeweils die strengere Regelung. In Medelby gilt neben der Baumschutzsatzung auch das Landesgesetz; eine Satzung kann nur strenger sein als das Gesetz, nie lockerer. Wir haben beide Regelungen geprüft; es gilt die strengere. Entschieden hat hier das Landesgesetz. Fällverbot vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Zuständig: Amt Schafflund, Bau- und Serviceabteilung, Tannenweg 1, 24980 Schafflund.
Das gilt in Medelby
Für Medelby gilt die eigene Baumschutzsatzung und zusätzlich das Landesgesetz (§ 8 Abs. 1 Nr. 9 und § 21 Abs. 1 Nr. 3 und 4 LNatSchG, § 30 und § 39 Abs. 5 BNatSchG). Es gilt jeweils die strengere Regelung. Für die Satzung ist Amt Schafflund, Bau- und Serviceabteilung, Tannenweg 1, 24980 Schafflund zuständig, für das Landesgesetz die untere Naturschutzbehörde: Kreis Schleswig-Flensburg – untere Naturschutzbehörde. Schützt das Landesrecht den Baum — als ortsbildprägenden Baum, in einem Knick oder in einer Allee —, entscheidet die untere Naturschutzbehörde; schützt ihn nur die Satzung, entscheidet Amt Schafflund, Bau- und Serviceabteilung, Tannenweg 1, 24980 Schafflund.
Fällzeit
Fällverbot vom 1. März bis 30. September (§ 39 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BNatSchG).
Die Satzung regelt keine eigene Fällzeit; es gilt § 39 Abs. 5 BNatSchG (1. März bis 30. September keine Fällung außerhalb des Waldes). Nach § 7 Abs. 3 ist für Fällungen in dieser Zeit die Untere Naturschutzbehörde zuständig.
Für Bäume auf „gärtnerisch genutzten Grundflächen“ sieht das Bundesrecht eine Ausnahme von diesem Verbot vor. Was als gärtnerisch genutzte Grundfläche gilt, ist gesetzlich nicht bestimmt und nicht höchstrichterlich geklärt. Verwilderte Gärten gelten nicht als gärtnerisch genutzt. Für Hecken und Sträucher gilt die Ausnahme nicht. Verlassen Sie sich auf diese Ausnahme nur nach Rückfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde.
Artenschutz
Prüfen Sie vor jeder Fällung — auch im Hausgarten —, ob der Baum Höhlungen, Nester oder Spalten hat, in denen geschützte Tiere leben können (§ 44 BNatSchG). Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten.
Alle erfassten Regeln
- NUR KATASTERBÄUME: Geschützt sind ausschließlich die im Baumkataster der Gemeinde (Stand 30.06.2015) aufgeführten und in der Flurkarte gekennzeichneten Bäume im Innenbereich. Alle anderen Bäume fallen nicht unter die Satzung, können aber nach Landesrecht geschützt sein; für prägenden Baumbestand außerhalb der Satzung ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig (§ 7 Abs. 3).
- ERLAUBT (§ 6): Fachgerechte Pflege nach ZTV-Baumpflege, die Entnahme einzelner Bäume aus Baumgruppen, Baumreihen und Gehölzen zur Erhaltung des übrigen Bestandes und unaufschiebbare Gefahrenabwehr (unverzüglich anzeigen). Kappen und Kronenreduzierungen über 20 % gelten als verbotene Veränderung (§ 4 Abs. 2).
- ABGESTORBENE BÄUME: Die Satzung nimmt abgestorbene Bäume nicht aus; über Sturm- oder Krankheitsschäden wird auf Antrag entschieden (§ 5 Abs. 2).
- ERSATZ (§ 8): Bis 150 cm Stammumfang 2 Ersatzbäume, bis 200 cm 4, bis 250 cm 6, je weitere 50 cm einer mehr (Hochstamm 12–14 cm); ohne Genehmigung doppelt. Ausgleichszahlung 350 € je Baum zzgl. MwSt.
- Satzung vom 08.07.2015 (Beschluss 08.07.2015); ersetzt die Satzung vom 30.11.2001. Eine Gebührenregelung enthält die Satzung nicht.
Stand: 15.10.2026, Quelle: Satzung zum Schutze des Baumbestandes (Baumschutzsatzung) der Gemeinde Medelby vom 08.07.2015 mit Baumkataster (Stand 30.06.2015) und Flurkarte · Quelle
Diese Angaben sind eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.
Zuständig
Amt Schafflund, Bau- und Serviceabteilung, Tannenweg 1, 24980 Schafflund
- Keine E-Mail-Adresse angegeben — Website der Behörde
- 04639 700
- Satzung (PDF)
Stand der Angaben: 15.10.2026
Antrag stellen
Unterlagen laut Behörde
- Antrag ausschließlich per Vordruck beim Amt Schafflund, Bau- und Serviceabteilung, schriftlich oder zur Niederschrift, mit Begründung (ggf. Fachgutachten), Baumkatasternummer und Stammumfang in 100 cm Höhe (§ 7 Abs. 1).
Die Behörde kann ein Gutachten verlangen (Stand: 15.10.2026, Quelle: Satzung zum Schutze des Baumbestandes (Baumschutzsatzung) der Gemeinde Medelby vom 08.07.2015 mit Baumkataster (Stand 30.06.2015) und Flurkarte).
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