Baum fällen in Blankenfelde-Mahlow: Genehmigung & Baumschutz

Für Blankenfelde-Mahlow gilt die eigene Baumschutzsatzung der Gemeinde. Geschützt ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe. Schon ab 30 cm geschützt: Eibe, Rotdorn, Weißdorn, Baumhasel, Eberesche, Mehlbeere und Elsbeere. Fällverbot vom 1. März bis 30. September (§ 39 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BNatSchG). Zuständig: Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, Gemeindeverwaltung.

Genehmigungs-Check für Ihren BaumSatzung geprüft · Stand 16.09.2026

Das gilt in Blankenfelde-Mahlow

Außerhalb ihres Geltungsbereichs gilt die Verordnung des Landkreises Teltow-Fläming (Verordnung des Landkreises Teltow-Fläming zum Schutz von Bäumen als geschützte Landschaftsbestandteile vom 10. Dezember 2013; Stand 30.09.2026).

  • Geschützt ab 60 cm Stammumfang

    gemessen in 1,30 m Höhe – für Bäume im Ort.

    Schon ab 30 cm geschützt: Eibe, Rotdorn, Weißdorn, Baumhasel, Eberesche, Mehlbeere und Elsbeere.

  • Fällzeit

    Fällverbot vom 1. März bis 30. September (§ 39 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BNatSchG).

    § 4 Abs. 2 Nr. 1 verbietet das Abschneiden und Auf-den-Stock-Setzen jeglicher Vegetation vom 1. März bis 30. September, unabhängig von der Größe. Zulässig bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte. Die Satzung verweist dabei auf § 39 BNatSchG, ohne die Hausgarten-Ausnahme zu wiederholen. Ob sie damit übernommen wird, ist nicht geklärt. Wir gehen vorsichtshalber davon aus, dass die Beschränkung auch im Hausgarten gilt.

  • Artenschutz

    Prüfen Sie vor jeder Fällung — auch im Hausgarten —, ob der Baum Höhlungen, Nester oder Spalten hat, in denen geschützte Tiere leben können (§ 44 BNatSchG). Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten.

Alle erfassten Regeln
  • Artenspezifische Schwelle: Eibe, Rotdorn, Weißdorn, Baumhasel, Eberesche, Mehlbeere und Elsbeere sind schon ab 30 cm geschützt.
  • Bei mehrstämmigen Bäumen zählt nur der größte Stämmling.
  • Der Antrag muss spätestens 14 Tage vor dem geplanten Fälltermin vorliegen.
  • Wird der Zugang zum Grundstück nicht ermöglicht, kann die Genehmigung versagt werden.
  • Ersatzpflanzung: pro 30 cm Stammumfang höchstens ein Ersatzbaum.
  • Bußgeld bis 10.000 Euro, bei ungenehmigter Fällung bis 50.000 Euro.
  • Gefahr in Verzug: Fällung erlaubt, aber unverzüglich schriftlich mit Fotos anzeigen und das Holz 10 Tage zur Kontrolle bereithalten.
  • Bei Waldkiefern wird die Genehmigung erteilt, wenn als Ersatz Laubbäume gepflanzt werden.
  • Artenregel (§ 4 Abs. 2 Nr. 1): „Während der Zeit vom 01. März bis 30. September ist das Abschneiden und auf Stock setzen jeglicher Vegetation unabhängig von ihrer Größe nach § 39 Abs. 5 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes verboten.“

Stand: 16.09.2026, Quelle: Baumschutzsatzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow (BaumSchS), Lesefassung der 1. Änderungsfassung, Stand 09.09.2025; §§ 14, 17, 39 Abs. 5 BNatSchG; §§ 7, 29 BbgNatSchAG · Quelle

Diese Angaben sind eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.

Zuständig

Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, Gemeindeverwaltung

Stand der Angaben: 16.09.2026

Antrag stellen

Unterlagen laut Behörde

  • schriftlicher Antrag unter Angabe von Gründen, spätestens 14 Tage vor dem geplanten Fälltermin
  • Bestandsplan mit Baumart und Stammumfang, vorzugsweise mit Fotos
  • Zugang zum Grundstück muss ermöglicht werden, sonst kann die Genehmigung versagt werden
  • bei Bauvorhaben amtlicher Lageplan mit Standort, Baumart, Stammumfang und Kronendurchmesser
Antrag online stellen

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