Baum fällen in Beelitz: Genehmigung & Baumschutz

Beelitz hat keine eigene Baumschutzsatzung. Die Verordnung des Landkreises Potsdam-Mittelmark gilt nur außerhalb des Orts (Außenbereich). Im Ort gibt es keinen Schutz nach Stammumfang. Außerhalb des Orts: Geschützt ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe. Fällverbot vom 1. März bis 30. September (§ 39 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BNatSchG). Zuständig: Landkreis Potsdam-Mittelmark, Team Naturschutz (untere Naturschutzbehörde).

Genehmigungs-Check für Ihren BaumVerordnung geprüft · Stand 16.09.2026

Hier gilt die Verordnung des Landkreises Potsdam-Mittelmark – nur außerhalb des Orts

  • 60 cmnur im Außenbereich: Stammumfang, ab dem Bäume geschützt sind
  • 1.3.–30.9.Fällverbot nach § 39 BNatSchG

Im Ortsteil Fichtenwalde gilt eine eigene Baumschutzsatzung. Die Angaben hier gelten für das übrige Gebiet von Beelitz (Stand 06.10.2026).

Regeln für Fichtenwalde im Genehmigungs-Check

Stand: 16.09.2026, Quelle: Gehölzschutzverordnung Potsdam-Mittelmark (GehölzSchVO PM) vom 29.09.2011, in Kraft seit 01.01.2012; hebt die Sicherstellungsverfügung vom 30.11.2009 auf; §§ 22, 29 BNatSchG; § 24 Abs. 3 BbgNatSchG · Quelle

Prüfen Sie vor jeder Fällung — auch im Hausgarten —, ob der Baum Höhlungen, Nester oder Spalten hat, in denen geschützte Tiere leben können (§ 44 BNatSchG). Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten.

Diese Angaben sind eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.

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