Baum fällen in Britz: Genehmigung & Baumschutz

Für Britz gilt die Verordnung des Landkreises Barnim, weil die Gemeinde keine eigene Baumschutzsatzung hat. Geschützt ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe. Einzelne Arten sind schon ab 30 cm geschützt. Für Wohngrundstücke gilt eine Ausnahme mit der Grenze 125 cm – nur unter Bedingungen. Fällverbot vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Zuständig: Landkreis Barnim, Untere Naturschutzbehörde.

Genehmigungs-Check für Ihren BaumVerordnung geprüft · Stand 08.10.2026

Hier gilt die Verordnung des Landkreises Barnim

  • 60 cmStammumfang, ab dem Bäume geschützt sind
  • 125 cmGrenze der Wohngrundstücks-Ausnahme – gilt nur unter Bedingungen
  • 1.3.–30.9.Fällverbot nach § 39 BNatSchG

Stand: 08.10.2026, Quelle: Barnimer Baumschutzverordnung (BarBaumSchV), Beschluss des Kreistages vom 12.02.2014, ausgefertigt am 14.02.2014; hebt die Verordnung vom 25.11.2009 auf; § 29 Abs. 1 BNatSchG; § 4 Abs. 3 NatSchZustV · Quelle

Prüfen Sie vor jeder Fällung — auch im Hausgarten —, ob der Baum Höhlungen, Nester oder Spalten hat, in denen geschützte Tiere leben können (§ 44 BNatSchG). Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten.

Diese Angaben sind eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.

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Häufige Fragen zu Britz

Darf ich eine Birke in meinem Garten in Britz fällen?

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