Baum fällen in Neuhausen/Spree: Genehmigung & Baumschutz

Für Neuhausen/Spree gilt die Verordnung des Landkreises Spree-Neiße, weil die Gemeinde keine eigene Baumschutzsatzung hat. Geschützt ab 60 cm Stammumfang. Bewirtschaftete Obstbäume in unmittelbaren Haus- und Gartengrundstücksbereichen sind ausgenommen (§ 2 Abs. 3 Buchst. b). Fällverbot vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Zuständig: Landkreis Spree-Neiße, Fachbereich Umwelt (70), Sachgebiet Untere Naturschutzbehörde, Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz).

Genehmigungs-Check für Ihren BaumVerordnung geprüft · Stand 28.09.2026

Hier gilt die Verordnung des Landkreises Spree-Neiße

  • 60 cmStammumfang, ab dem Bäume geschützt sind – auf Wohngrundstücken gilt eine Ausnahme
  • 1.3.–30.9.Fällverbot nach § 39 BNatSchG

Stand: 28.09.2026, Quelle: Verordnung des Landkreises Spree-Neiße zum Schutz von Bäumen, Feldhecken und Sträuchern vom 27.04.2007 (Amtsblatt Nr. 05/2007), geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung (Amtsblatt Nr. 7 vom 13.07.2018), Lesefassung vom 25.06.2018, gültig ab 14.07.2018 · Quelle

Prüfen Sie vor jeder Fällung — auch im Hausgarten —, ob der Baum Höhlungen, Nester oder Spalten hat, in denen geschützte Tiere leben können (§ 44 BNatSchG). Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten.

Diese Angaben sind eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.

Alle Regeln des Landkreises Spree-Neiße

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