Baum fällen in Malente: Genehmigung & Baumschutz
Malente hat keine eigene Baumschutzsatzung. Es gilt allein das Landesrecht. Das Landesrecht schützt ortsbildprägende Bäume ohne Mindestgröße; nach der Verwaltungspraxis der Kreise gilt ein Baum ab 2 m Stammumfang als ortsbildprägend. Für kleinere Bäume antwortet der Check „nicht eindeutig“. Fällverbot vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Zuständig: Kreis Ostholstein – Fachdienst Natur und Umwelt (untere Naturschutzbehörde).
Hier gilt das Landesrecht
- 1.3.–30.9.Fällverbot nach § 39 BNatSchG
Stand: 14.10.2026, Quelle: § 8 Abs. 1 Nr. 9 und § 21 Abs. 1 Nr. 3 und 4 LNatSchG, § 30 und § 39 Abs. 5 BNatSchG · Quelle
Prüfen Sie vor jeder Fällung — auch im Hausgarten —, ob der Baum Höhlungen, Nester oder Spalten hat, in denen geschützte Tiere leben können (§ 44 BNatSchG). Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten.
Diese Angaben sind eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.
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