Baum fällen in Eisenhüttenstadt: Genehmigung & Baumschutz
Für Eisenhüttenstadt gilt die eigene Baumschutzsatzung der Gemeinde. Geschützt ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe. Auf Grundstücken mit höchstens zwei Wohnungen gilt die Satzung nicht – außer für Eiche, Ulme, Platane, Linde, Rotbuche und Walnuss über 120 cm. Fällverbot vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Zuständig: Stadt Eisenhüttenstadt, Kommunale Dienste – Bäume und Grünanlagen.
Das gilt in Eisenhüttenstadt
Außerhalb ihres Geltungsbereichs gilt die Verordnung des Landkreises Oder-Spree (Verordnung über den Schutz von Bäumen im Landkreis Oder-Spree vom 30.11.2011; Stand 25.09.2026).
Geschützt ab 60 cm Stammumfang
gemessen in 1,30 m Höhe – für Bäume im Ort.
Wohngrundstücke
Auf Grundstücken mit höchstens zwei Wohnungen gilt die Satzung nicht – außer für Eiche, Ulme, Platane, Linde, Rotbuche und Walnuss über 120 cm.
Fällzeit
Fällverbot vom 1. März bis 30. September (§ 39 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BNatSchG).
Die Satzung enthält keine eigene Regel zum Zeitraum; es gilt § 39 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BNatSchG.
Für Bäume auf „gärtnerisch genutzten Grundflächen“ sieht das Bundesrecht eine Ausnahme von diesem Verbot vor. Was als gärtnerisch genutzte Grundfläche gilt, ist gesetzlich nicht bestimmt und nicht höchstrichterlich geklärt. Verwilderte Gärten gelten nicht als gärtnerisch genutzt. Für Hecken und Sträucher gilt die Ausnahme nicht. Verlassen Sie sich auf diese Ausnahme nur nach Rückfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde.
Artenschutz
Prüfen Sie vor jeder Fällung — auch im Hausgarten —, ob der Baum Höhlungen, Nester oder Spalten hat, in denen geschützte Tiere leben können (§ 44 BNatSchG). Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten.
Alle erfassten Regeln
- Gilt nicht für (§ 4 Abs. 1 Nr. 1): „Obstbäume (mit Ausnahme von Walnussbäumen und Esskastanien),“
- Gilt nicht für (§ 4 Abs. 1 Nr. 2): „Bäume auf Grundstücken außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Anmerkung: gültig dafür ist die „Verordnung über den Schutz von Bäumen im Landkreis Oder-Spree“),“
- Gilt nicht für (§ 4 Abs. 1 Nr. 3): „Bäume in Baumschulen und Gartenbaubetrieben, wenn sie Erwerbszwecken dienen,“
- Gilt nicht für (§ 4 Abs. 1 Nr. 4): „Wald im Sinne des Waldgesetzes des Landes Brandenburg, mit Ausnahme von Wald auf Hausgrundstücken und anderen waldartig bestockten Flächen im Siedlungsbereich, die nicht zielgerichtet forstwirtschaftlich genutzt werden,“
- Gilt nicht für (§ 4 Abs. 1 Nr. 6): „Pappeln, Baumweiden und Eschenahorn,“ Weiden rechnet der Check strenger als geschützt, weil Kopfweiden geschützt bleiben.
- Ausnahme davon (§ 4 Abs. 1 Nr. 7): „mit Ausnahme von Eichen, Ulmen, Platanen, Linden, Rotbuchen und Walnussbäumen, welche in 130 cm Höhe über dem Erdboden gemessen einen Stammumfang von mehr als 120 cm (das entspricht einem Stammdurchmesser von 38 cm) aufweisen“
- Gilt nicht für (§ 4 Abs. 1 Nr. 8): „Bäume in kleingärtnerisch genutzten Einzelgärten/ Parzellen einer Kleingartenanlage im Sinne des § 1 des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) vom 28. Februar 1983 (BGBL.I S.210),“
- Gilt nicht für (§ 4 Abs. 1 Nr. 10): „Bäume an Bahnanlagen.“
- Zusätzlich geschützt (§ 4 Abs. 2): „Die Ausnahmen nach Nummer 1, 6, 7 und 8 gelten nicht für Bäume nach § 3 Abs. 2 Nummer 5.“
- Zusätzlich geschützt (§ 3 Abs. 2 Nr. 3): „Ersatzpflanzungen gemäß § 9 dieser Satzung vom Zeitpunkt der Pflanzung an.“
- Zusätzlich geschützt (§ 3 Abs. 2 Nr. 4): „Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 50 cm, wenn sie in einer Gruppe von mindestens 5 Bäumen so zusammenstehen, dass sich die Kronenbereiche berühren.“
- Zusätzlich geschützt (§ 3 Abs. 2 Nr. 5): „Bäume die auf Grund von Festsetzungen in Bebauungsplänen gepflanzt wurden, auch wenn der Stammumfang weniger als 60 cm beträgt.“
- Antrag: Ansprechpartnerin Frau Wanda Wolter, Kommunale Dienste – Bäume und Grünanlagen, Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt, Zentraler Platz 1, 15890 Eisenhüttenstadt.
- Artenregel (§ 4 Abs. 1 Nr. 5): „abgestorbene Bäume“
- Artenregel (§ 4 Abs. 1 Nr. 7): „Bäume, auf Grundstücken mit einer ausschließlichen, rechtmäßigen Wohnnutzung bis maximal 2 Wohneinheiten, mit Ausnahme von Eichen, Ulmen, Platanen, Linden, Rotbuchen und Walnussbäumen, welche in 130 cm Höhe über dem Erdboden gemessen einen Stammumfang von mehr als 120 cm (das entspricht einem Stammdurchmesser von 38 cm) aufweisen“
Stand: 07.10.2026, Quelle: Satzung der Stadt Eisenhüttenstadt zum Schutz von Bäumen (Baumschutzsatzung), Neufassung beschlossen am 12.10.2016, vom 20. Oktober 2016, in Kraft seit 04. November 2016 (Amtsblatt 21/2016) · Quelle
Diese Angaben sind eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.
Zuständig
Stadt Eisenhüttenstadt, Kommunale Dienste – Bäume und Grünanlagen
Stand der Angaben: 07.10.2026
Antrag stellen
Unterlagen laut Behörde
- Pflicht: schriftlicher Antrag mit Begründung
- ein Foto und Lageplan. Optional: Gutachten für den zu beseitigenden Landschaftsbestandteil (Baum), dessen Beibringung die Stadt verlangen kann.
Der Antrag ist gebührenpflichtig. Die Höhe ist hier nicht erfasst — bitte bei der Behörde erfragen.
Antrag online stellenMehr dazu im Ratgeber
Mit Sitz in Eisenhüttenstadt
2 Betriebe
Wie wir sortierenIn der Nähe
Betriebe, deren Einsatzgebiet Eisenhüttenstadt umfasst, und Betriebe im Umkreis von 25 km – nach Entfernung
Wie wir sortierenBaumpflege & Baumfällarbeiten Torsten Kühl
Müllrose · 19 km
Im Umkreis von 25 km
- Baumfällung und Rückschnitt
- Baumpflege und Baumklettern
Christopher Mäder Landschaftspflege
Schenkendöbern · 22 km
Im Umkreis von 25 km
- Baumfällung und Rückschnitt
- Baumpflege und Baumklettern
BCT UG (Haftungsbeschränkt)
Frankfurt · 23 km
Im Umkreis von 25 km
- Baumfällung und Rückschnitt
- Baumpflege und Baumklettern
Gärtnerei & Baumschule Andreas Irrling
Frankfurt · 23 km
Im Umkreis von 25 km
- Baumfällung und Rückschnitt
- Baumpflege und Baumklettern
Natur- & Landschaftspflege Scheller
Guben · 24 km
Im Umkreis von 25 km
- Baumfällung und Rückschnitt
- Baumpflege und Baumklettern
Baumfällung in der Nähe
Alle Orte im Landkreis Oder-SpreeHäufige Fragen zu Eisenhüttenstadt
Darf ich eine Birke in meinem Garten in Eisenhüttenstadt fällen?
Auf diesen Wohngrundstücken gilt die Satzung für Birke nicht. Der Genehmigungs-Check prüft Ihren Fall.
Wie finde ich einen Betrieb in der Nähe?
Oben stehen zuerst Betriebe mit Sitz in Eisenhüttenstadt, danach Betriebe, deren Einsatzgebiet Eisenhüttenstadt oder den Landkreis umfasst, und Betriebe im Umkreis von 25 km – sortiert nach Entfernung.
Sie fällen oder pflegen Bäume in Eisenhüttenstadt?
Tragen Sie Ihren Betrieb kostenlos ein und erscheinen Sie auf dieser Seite. Einträge, die wir aus öffentlichen Angaben erstellt haben, können Sie übernehmen.