Baum fällen in Breese: Genehmigung & Baumschutz
Für Breese gilt die Verordnung des Landkreises Prignitz, weil die Gemeinde keine eigene Baumschutzsatzung hat. Geschützt ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe. Die Verordnung enthält eine Ausnahme für Wohngrundstücke (Grenze 120 cm). Fällverbot vom 1. März bis 30. September (§ 39 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BNatSchG). Zuständig: Landkreis Prignitz, Sachbereich Umwelt — untere Naturschutzbehörde.
Hier gilt die Verordnung des Landkreises Prignitz
- 60 cmStammumfang, ab dem Bäume geschützt sind
- 120 cmGrenze der Wohngrundstücks-Ausnahme – gilt nur unter Bedingungen
- 1.3.–30.9.Fällverbot nach § 39 BNatSchG
Stand: 28.09.2026, Quelle: Rechtsverordnung des Landkreises Prignitz zum Schutz von Bäumen und Feldhecken (Baumschutzverordnung Prignitz - BaumSchV-PR), ausgefertigt am 9. Oktober 2025, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Prignitz Nr. 42 vom 15. Oktober 2025, in Kraft seit 16. Oktober 2025; Fassung mit eingearbeiteter Erster Änderungsverordnung · Quelle
Prüfen Sie vor jeder Fällung — auch im Hausgarten —, ob der Baum Höhlungen, Nester oder Spalten hat, in denen geschützte Tiere leben können (§ 44 BNatSchG). Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten.
Diese Angaben sind eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.
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