Baum fällen in Märkische Höhe: Genehmigung & Baumschutz

Für Märkische Höhe gilt weder eine eigene Baumschutzsatzung noch eine Verordnung des Landkreises Märkisch-Oderland. Nach der Regel des Landkreises Märkisch-Oderland: Geschützt ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe. Fällverbot vom 1. März bis 30. September (§ 39 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BNatSchG). Zuständig: Landkreis Märkisch-Oderland, Untere Naturschutzbehörde, Puschkinplatz 12, 15306 Seelow.

Genehmigungs-Check für Ihren BaumRegeln geprüft · Stand 09.10.2026

Hier gelten die Regeln des Landkreises Märkisch-Oderland

  • 60 cmStammumfang, ab dem Bäume geschützt sind
  • 1.3.–30.9.Fällverbot nach § 39 BNatSchG

Stand: 09.10.2026, Quelle: Keine Baumschutzverordnung des Landkreises Märkisch-Oderland (Landtag Brandenburg, Drucksache 6/7555); Eingriffsregelung nach §§ 14, 15, 17 BNatSchG in der Verwaltungspraxis der Unteren Naturschutzbehörde Märkisch-Oderland (Fällungen ab 60 cm Stammumfang in 130 cm Höhe gelten als Eingriff), Stand der Behördenseite 09.10.2026 · Quelle

Prüfen Sie vor jeder Fällung — auch im Hausgarten —, ob der Baum Höhlungen, Nester oder Spalten hat, in denen geschützte Tiere leben können (§ 44 BNatSchG). Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten.

Diese Angaben sind eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.

Alle Regeln des Landkreises Märkisch-Oderland

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