Baum fällen in Leezen (Ludwigslust-Parchim): Genehmigung & Baumschutz

Leezen hat keine eigene Baumschutzsatzung. Es gilt allein das Landesgesetz (§ 18 und § 19 NatSchAG M-V). Geschützt ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe. Für Wohngrundstücke gilt eine Ausnahme mit der Grenze 100 cm – nur unter Bedingungen. Fällverbot vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Zuständig: Landkreis Ludwigslust-Parchim – Fachdienst Umwelt, Gehölzschutz (untere Naturschutzbehörde).

Genehmigungs-Check für Ihren BaumRegeln geprüft · Stand 11.10.2026

Hier gilt das Landesgesetz

  • 100 cmStammumfang, ab dem Bäume geschützt sind
  • 100 cmGrenze der Wohngrundstücks-Ausnahme – gilt nur unter Bedingungen
  • 1.3.–30.9.Fällverbot nach § 39 BNatSchG

Stand: 11.10.2026, Quelle: § 18 und § 19 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) vom 23.02.2010 (GVOBl. M-V S. 66), zuletzt geändert durch Artikel 31 des Gesetzes vom 8. Juli 2026 (GVOBl. M-V S. 719, 737) · Quelle

Prüfen Sie vor jeder Fällung — auch im Hausgarten —, ob der Baum Höhlungen, Nester oder Spalten hat, in denen geschützte Tiere leben können (§ 44 BNatSchG). Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten.

Diese Angaben sind eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.

Alle Regeln des Landkreises Ludwigslust-Parchim

Mehr dazu im Ratgeber

Für Leezen und Umgebung ist noch kein Betrieb eingetragen.

Baumfällung in der Nähe

Alle Orte im Landkreis Ludwigslust-Parchim

Sie fällen oder pflegen Bäume in Leezen?

Tragen Sie Ihren Betrieb kostenlos ein und erscheinen Sie auf dieser Seite. Einträge, die wir aus öffentlichen Angaben erstellt haben, können Sie übernehmen.

Betrieb eintragen

Ihre Wahl zum Datenschutz

Wir möchten Google Maps einbinden (Adressvorschläge im Genehmigungs-Check und im Anfrageformular, Karte im Standort-Editor).

Dabei werden Daten an diese Anbieter übertragen. Ohne Ihre Zustimmung laden wir sie nicht. · Datenschutzerklärung