Baum fällen in Seeblick: Genehmigung & Baumschutz
Für Seeblick gilt die Verordnung des Landkreises Havelland, weil die Gemeinde keine eigene Baumschutzsatzung hat. Geschützt ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe. Parkanlagen und botanische Schaugärten kann die Behörde auf Antrag von der Verordnung ausnehmen (§ 2 Abs. 2). Fällverbot vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Zuständig: Landkreis Havelland, Umweltamt — Sachgebiet 66.02 untere Naturschutzbehörde.
Hier gilt die Verordnung des Landkreises Havelland
- 60 cmStammumfang, ab dem Bäume geschützt sind – auf Wohngrundstücken gilt eine Ausnahme
- 1.3.–30.9.Fällverbot nach § 39 BNatSchG
Stand: 28.09.2026, Quelle: Rechtsverordnung des Landkreises Havelland zum Schutz von Bäumen und Feldhecken (Baumschutzverordnung Havelland - BaumSchV-HVL) vom 20. Juni 2011 · Quelle
Prüfen Sie vor jeder Fällung — auch im Hausgarten —, ob der Baum Höhlungen, Nester oder Spalten hat, in denen geschützte Tiere leben können (§ 44 BNatSchG). Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten.
Diese Angaben sind eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.
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