Baum fällen in Nebel: Genehmigung & Baumschutz

Für Nebel gilt die eigene Baumschutzsatzung der Gemeinde. Zusätzlich gilt das Landesgesetz – es gilt jeweils die strengere Regelung. Geschützt ab 70 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Fällverbot vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Die örtliche Regelung enthält eine eigene Regel zur Fällzeit (§ 6 Abs. 3). Zuständig: Gemeinde Nebel (Verwaltung: Amt Föhr-Amrum, Außenstelle Amrum).

Genehmigungs-Check für Ihren BaumSatzung geprüft · Stand 16.10.2026

Das gilt in Nebel

Für Nebel gilt die eigene Baumschutzsatzung und zusätzlich das Landesgesetz (§ 8 Abs. 1 Nr. 9 und § 21 Abs. 1 Nr. 3 und 4 LNatSchG, § 30 und § 39 Abs. 5 BNatSchG). Es gilt jeweils die strengere Regelung. Für die Satzung ist Gemeinde Nebel (Verwaltung: Amt Föhr-Amrum, Außenstelle Amrum) zuständig, für das Landesgesetz die untere Naturschutzbehörde: Kreis Nordfriesland – Fachbereich Kreisentwicklung, Bauen, Umwelt und Kultur (untere Naturschutzbehörde). Schützt das Landesrecht den Baum — als ortsbildprägenden Baum, in einem Knick oder in einer Allee —, entscheidet die untere Naturschutzbehörde; schützt ihn nur die Satzung, entscheidet Gemeinde Nebel (Verwaltung: Amt Föhr-Amrum, Außenstelle Amrum).

  • Geschützt ab 70 cm Stammumfang

    gemessen in 1,00 m Höhe – für Bäume im Ort.

    Zusätzlich gilt das Landesgesetz (§ 8 Abs. 1 Nr. 9 und § 21 Abs. 1 Nr. 3 und 4 LNatSchG, § 30 und § 39 Abs. 5 BNatSchG) – es gilt jeweils die strengere Regelung.

  • Fällzeit

    Fällverbot vom 1. März bis 30. September (§ 39 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BNatSchG).

    § 6 Abs. 3: „Die Erlaubnis darf nur in der Zeit vom 15. Oktober bis zum 15. März angewandt werden, wenn nichts anderes bestimmt wird.“ Daneben gilt das Fällverbot nach § 39 Abs. 5 BNatSchG vom 1. März bis 30. September.

    Diese örtliche Regel gilt unabhängig davon, ob der Baum in einem Hausgarten steht.

  • Artenschutz

    Prüfen Sie vor jeder Fällung — auch im Hausgarten —, ob der Baum Höhlungen, Nester oder Spalten hat, in denen geschützte Tiere leben können (§ 44 BNatSchG). Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten.

Alle erfassten Regeln
  • NUR INNERHALB DER ORTSLAGE: Die Satzung gilt nur in dem auf der Karte umgrenzten Bereich, das sind die bebauten Ortslagen; im Außenbereich gilt Landesrecht.
  • ERLAUBT (§ 4 Abs. 4): Übliche fachgerechte Pflege und unaufschiebbare Gefahrenabwehr; Gefahrenabwehr grundsätzlich im Einvernehmen mit der Gemeinde, bei Unaufschiebbarkeit unverzüglich nachträglich anzeigen. Die gefällten Bäume sind bis zur Freigabe vorzuhalten.
  • ABGESTORBENE BÄUME: Die Satzung nimmt abgestorbene Bäume nicht aus; eine Ausnahme ist möglich, wenn die Erhaltung mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist (§ 6 Abs. 1 b).
  • ERSATZ (§ 8): Für jeden entfernten Baum ein neuer Laubbaum (Berg- oder Spitzahorn, Stieleiche, Sommer- oder Winterlinde, Hainbuche), über 105 cm Stammumfang für jede weitere angefangene 50 cm ein weiterer. Ersatzpflanzungen sind geschützt.
  • Satzung vom 22.12.2020 (Beschluss 17.12.2020), in Kraft seit 01.01.2021; sie ersetzt die Satzung vom 19.12.1986. Eine Gebührenregelung enthält die Satzung nicht.

Stand: 16.10.2026, Quelle: Baumschutzsatzung der Gemeinde Nebel zum Schutz von Bäumen vom 22.12.2020 · Quelle

Diese Angaben sind eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.

Zuständig

Gemeinde Nebel (Verwaltung: Amt Föhr-Amrum, Außenstelle Amrum)

Stand der Angaben: 16.10.2026

Antrag stellen

Unterlagen laut Behörde

  • Schriftlicher Antrag bei der Gemeinde Nebel mit Begründung und Lageplan
  • im Einzelfall genügen Lageskizze oder Fotos mit Standort, Art, Höhe und Stammumfang der Bäume (§ 7 Abs. 1). Die Genehmigung erlischt, wenn nicht binnen zwei Jahren begonnen wird (einmal um ein Jahr verlängerbar).

Mehr dazu im Ratgeber

Für Nebel und Umgebung ist noch kein Betrieb eingetragen.

Baumfällung in der Nähe

Alle Orte im Landkreis Nordfriesland

Sie fällen oder pflegen Bäume in Nebel?

Tragen Sie Ihren Betrieb kostenlos ein und erscheinen Sie auf dieser Seite. Einträge, die wir aus öffentlichen Angaben erstellt haben, können Sie übernehmen.

Betrieb eintragen

Ihre Wahl zum Datenschutz

Wir möchten Google Maps einbinden (Adressvorschläge im Genehmigungs-Check und im Anfrageformular, Karte im Standort-Editor).

Dabei werden Daten an diese Anbieter übertragen. Ohne Ihre Zustimmung laden wir sie nicht. · Datenschutzerklärung