Baum fällen in Mixdorf: Genehmigung & Baumschutz

Mixdorf hat keine eigene Baumschutzsatzung. Die Verordnung des Landkreises Oder-Spree gilt nur außerhalb des Orts (Außenbereich). Im Ort gibt es keinen Schutz nach Stammumfang. Außerhalb des Orts: Geschützt ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe. Fällverbot vom 1. März bis 30. September (§ 39 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BNatSchG). Zuständig: Landkreis Oder-Spree, Umweltamt – untere Naturschutzbehörde.

Genehmigungs-Check für Ihren BaumVerordnung geprüft · Stand 25.09.2026

Hier gilt die Verordnung des Landkreises Oder-Spree – nur außerhalb des Orts

  • 60 cmnur im Außenbereich: Stammumfang, ab dem Bäume geschützt sind
  • 1.3.–30.9.Fällverbot nach § 39 BNatSchG

Stand: 25.09.2026, Quelle: Verordnung über den Schutz von Bäumen im Landkreis Oder-Spree vom 30.11.2011 · Quelle

Prüfen Sie vor jeder Fällung — auch im Hausgarten —, ob der Baum Höhlungen, Nester oder Spalten hat, in denen geschützte Tiere leben können (§ 44 BNatSchG). Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten.

Diese Angaben sind eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.

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