Baum fällen in Massen-Niederlausitz: Genehmigung & Baumschutz

Für Massen-Niederlausitz gilt die Verordnung des Landkreises Elbe-Elster, weil die Gemeinde keine eigene Baumschutzsatzung hat. Geschützt ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Schon ab 50 cm geschützt: Eiche, Rotbuche, Eberesche und Rotdorn. Fällverbot vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Zuständig: Landkreis Elbe-Elster, Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz (untere Naturschutzbehörde).

Genehmigungs-Check für Ihren BaumVerordnung geprüft · Stand 28.09.2026

Hier gilt die Verordnung des Landkreises Elbe-Elster

  • 100 cmStammumfang, ab dem Bäume geschützt sind
  • 1.3.–30.9.Fällverbot nach § 39 BNatSchG

Stand: 28.09.2026, Quelle: Verordnung des Landkreises Elbe-Elster zum Schutz von Bäumen und Hecken (Gehölzschutzverordnung - GehölzSchVO EE) vom 12. Februar 2013 · Quelle

Prüfen Sie vor jeder Fällung — auch im Hausgarten —, ob der Baum Höhlungen, Nester oder Spalten hat, in denen geschützte Tiere leben können (§ 44 BNatSchG). Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten.

Diese Angaben sind eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.

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