Baum fällen in List auf Sylt: Genehmigung & Baumschutz

List auf Sylt hat keine eigene Baumschutzsatzung. Es gilt allein das Landesrecht. Das Landesrecht schützt ortsbildprägende Bäume ohne Mindestgröße (Verwaltungspraxis: ab 2 m Stammumfang); darunter antwortet der Check „nicht eindeutig“. Fällverbot vom 1. März bis 30. September (§ 39 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BNatSchG). Zuständig: Kreis Nordfriesland – Fachbereich Kreisentwicklung, Bauen, Umwelt und Kultur (untere Naturschutzbehörde).

Genehmigungs-Check für Ihren BaumRegeln geprüft · Stand 14.10.2026

Hier gilt das Landesrecht

  • 1.3.–30.9.Fällverbot nach § 39 BNatSchG

Stand: 14.10.2026, Quelle: § 8 Abs. 1 Nr. 9 und § 21 Abs. 1 Nr. 3 und 4 LNatSchG, § 30 und § 39 Abs. 5 BNatSchG · Quelle

Prüfen Sie vor jeder Fällung — auch im Hausgarten —, ob der Baum Höhlungen, Nester oder Spalten hat, in denen geschützte Tiere leben können (§ 44 BNatSchG). Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten.

Diese Angaben sind eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.

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