Baum fällen in Grünewald: Genehmigung & Baumschutz
Für Grünewald gilt die Verordnung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, weil die Gemeinde keine eigene Baumschutzsatzung hat. Geschützt ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Schon ab 50 cm geschützt: Eiche, Rotbuche, Eberesche und Rotdorn. Fällverbot vom 1. März bis 30. September (§ 39 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BNatSchG). Zuständig: Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Amt für Umwelt und Bauaufsicht — untere Naturschutzbehörde.
Hier gilt die Verordnung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz
- 100 cmStammumfang, ab dem Bäume geschützt sind
- 1.3.–30.9.Fällverbot nach § 39 BNatSchG
Stand: 28.09.2026, Quelle: Verordnung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zum Schutz von Bäumen und Hecken (Gehölzschutzverordnung - GehölzSchVO LK OSL) vom 12. September 2013 (ABl. LK OSL Nr. 11/2013 S. 12), geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung vom 6. Dezember 2018 (ABl. LK OSL Nr. 21/2018 S. 35) · Quelle
Prüfen Sie vor jeder Fällung — auch im Hausgarten —, ob der Baum Höhlungen, Nester oder Spalten hat, in denen geschützte Tiere leben können (§ 44 BNatSchG). Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten.
Diese Angaben sind eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.
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