Baum fällen in Schönfeld (Uckermark): Genehmigung & Baumschutz
Für Schönfeld haben wir die Regeln noch nicht geprüft. Der Genehmigungs-Check sagt Ihnen, was wir wissen – und wann Sie bei der Behörde nachfragen sollten. Fällverbot vom 1. März bis 30. September (§ 39 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BNatSchG). Prüfen Sie vor der Fällung, ob der Baum Höhlen, Nester oder Spalten hat, in denen geschützte Tiere leben können (§ 44 BNatSchG).
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