Baum fällen in Heideblick: Genehmigung & Baumschutz
Für Heideblick gilt die Verordnung des Landkreises Dahme-Spreewald, weil die Gemeinde keine eigene Baumschutzsatzung hat. Geschützt ab 60 cm Stammumfang. Einzelne Arten sind schon ab 30 cm geschützt. Bäume in kleingärtnerisch genutzten Einzelgärten einer Kleingartenanlage sind ausgenommen. Fällverbot vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Zuständig: Landkreis Dahme-Spreewald, Untere Naturschutzbehörde (Amt für Umwelt und Landwirtschaft).
Hier gilt die Verordnung des Landkreises Dahme-Spreewald
- 60 cmStammumfang, ab dem Bäume geschützt sind – auf Wohngrundstücken gilt eine Ausnahme
- 1.3.–30.9.Fällverbot nach § 39 BNatSchG
Stand: 28.09.2026, Quelle: Verordnung des Landkreises Dahme-Spreewald zum Schutz von Bäumen, Hecken und Feldgehölzen (Baumschutzverordnung - BaumSchV LDS) vom 28.09.2022 · Quelle
Prüfen Sie vor jeder Fällung — auch im Hausgarten —, ob der Baum Höhlungen, Nester oder Spalten hat, in denen geschützte Tiere leben können (§ 44 BNatSchG). Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten.
Diese Angaben sind eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.
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