Das Wichtigste in Kürze
- Wer Bäume auf seinem Grundstück hat, muss verhindern, dass von ihnen Schäden an Personen oder Sachen ausgehen.1
- Ob der Eigentümer für einen Schaden einstehen muss, hängt vom Zustand des Baums ab.2
- Stürzt ein gesunder Baum in einem ungewöhnlich heftigen Sturm um, ist der Eigentümer in der Regel nicht verantwortlich.3
- Feste Abstände für Kontrollen nennt keine der hier ausgewerteten Vorschriften. Lassen Sie auffällige Bäume von einem Fachbetrieb prüfen.
- Auch wer aus Sicherheitsgründen handelt, muss Baumschutz, Schonzeit und Artenschutz beachten.45
Was Verkehrssicherung bedeutet
Wer eine Gefahrenquelle beherrscht, muss zumutbare Vorkehrungen treffen, damit andere nicht zu Schaden kommen. Das gilt auch für Bäume: Der Eigentümer muss verhindern, dass von ihnen Schäden an Personen oder Sachen ausgehen.1 Grundlage für Schadensersatz ist im Kern die allgemeine Haftung für die Verletzung fremder Rechte.6
Das heißt nicht, dass jeder Baum jederzeit vollkommen sicher sein muss. Verlangt wird, was ein vernünftiger Eigentümer tun würde, um erkennbare Gefahren abzuwenden.
Wann der Eigentümer einstehen muss
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Konnte ein Baum etwa allein wegen seines Alters umstürzen, ist der Eigentümer für die Folgen verantwortlich.2 Ein Baum, der erkennbar krank oder morsch ist, ist also ein Risiko für den Eigentümer.
Anders ist es, wenn ein gesunder, widerstandsfähiger Baum in einem ungewöhnlich heftigen Sturm umstürzt. Dann ist der Eigentümer in der Regel nicht verantwortlich.3
Im Einzelfall kommt es auf die genauen Umstände an: wie der Baum aussah, was erkennbar war und was der Eigentümer unternommen hat.
Bäume im Wald
Für Gefahren, die typisch für den Wald sind – etwa ein herabfallender Ast an einem Waldweg –, haftet der Waldbesitzer grundsätzlich nicht. Wer den Wald betritt, tut das auf eigene Gefahr.7 Das gilt nicht für Bäume im Garten oder an der Straße.
Woran Sie Gefahren erkennen
Sehen Sie sich Ihre Bäume regelmäßig an, besonders nach Stürmen. Warnzeichen, bei denen Sie einen Fachbetrieb fragen sollten, sind zum Beispiel Pilze am Stamm oder an den Wurzeln, Risse und Höhlungen im Stamm, viele tote Äste in der Krone, eine neue Schräglage oder angehobene Erde am Stammfuß.
- 1PilzeFruchtkörper am Stamm oder an den Wurzeln deuten auf Fäule hin.
- 2Risse und HöhlungenLängsrisse, offene Stellen oder hohl klingendes Holz im Stamm.
- 3Tote ÄsteViele trockene, unbelaubte Äste in der Krone können herabfallen.
- 4Neue SchräglageDer Baum neigt sich stärker als früher, etwa nach einem Sturm.
- 5Angehobene ErdeAufgewölbter oder gerissener Boden am Stammfuß.
Wie oft kontrolliert werden muss, hängt vom Baum und vom Standort ab. Ein Baum über einem Gehweg oder Spielplatz verlangt mehr Aufmerksamkeit als einer am Ende des Gartens. Halten Sie Kontrollen und Maßnahmen schriftlich fest.
Wenn Sie handeln müssen
Totholz und beschädigte Äste dürfen in Berlin ohne Antrag entfernt werden.4 Soll ein geschützter Baum gefällt werden, brauchen Sie eine Genehmigung – Sicherheitsgründe sind dafür ein anerkannter Grund.8
Droht der Baum akut umzustürzen, gilt eine eigene Regel. Lesen Sie dazu den Ratgeber Baum droht umzustürzen oder Sturmschaden.
Vom 1. März bis 30. September ist eine Fällung aus Gründen der Verkehrssicherheit nur zulässig, wenn sie nicht anders oder zu einer anderen Zeit möglich ist.5
Häufige Fragen
Hafte ich für jeden Ast, der von meinem Baum fällt?
Wie oft muss ich meine Bäume kontrollieren?
Feste Abstände nennen die hier ausgewerteten Vorschriften nicht. Sehen Sie Ihre Bäume regelmäßig und nach jedem Sturm an, und lassen Sie Auffälligkeiten von einem Fachbetrieb prüfen.
Der Baum meines Nachbarn ist im Sturm auf mein Haus gefallen. Wer zahlt?
Darf ich einen Baum vorsorglich fällen, um nicht haften zu müssen?
Nur mit Genehmigung, wenn er geschützt ist. Eine Gefahr, die sich mit zumutbarem Aufwand nicht beseitigen lässt, ist aber ein Grund für die Genehmigung.8