Ärger vermeiden

Verkehrssicherungspflicht: Wann haften Sie für Ihren Baum?

Fällt ein Ast auf ein parkendes Auto oder stürzt ein Baum aufs Nachbarhaus, stellt sich schnell die Frage, wer dafür einsteht. Die Antwort hängt vor allem davon ab, in welchem Zustand der Baum war – und ob der Eigentümer das hätte erkennen können.

4 Min. LesezeitStand: 14.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer Bäume auf seinem Grundstück hat, muss verhindern, dass von ihnen Schäden an Personen oder Sachen ausgehen.1
  • Ob der Eigentümer für einen Schaden einstehen muss, hängt vom Zustand des Baums ab.2
  • Stürzt ein gesunder Baum in einem ungewöhnlich heftigen Sturm um, ist der Eigentümer in der Regel nicht verantwortlich.3
  • Feste Abstände für Kontrollen nennt keine der hier ausgewerteten Vorschriften. Lassen Sie auffällige Bäume von einem Fachbetrieb prüfen.
  • Auch wer aus Sicherheitsgründen handelt, muss Baumschutz, Schonzeit und Artenschutz beachten.45
Für Ihren Baum
Brauchen Sie eine Genehmigung?
Der Genehmigungs-Check sagt Ihnen, was für Ihren Baum gilt – mit Quelle und Stand.
Baum prüfen

Was Verkehrssicherung bedeutet

Wer eine Gefahrenquelle beherrscht, muss zumutbare Vorkehrungen treffen, damit andere nicht zu Schaden kommen. Das gilt auch für Bäume: Der Eigentümer muss verhindern, dass von ihnen Schäden an Personen oder Sachen ausgehen.1 Grundlage für Schadensersatz ist im Kern die allgemeine Haftung für die Verletzung fremder Rechte.6

Das heißt nicht, dass jeder Baum jederzeit vollkommen sicher sein muss. Verlangt wird, was ein vernünftiger Eigentümer tun würde, um erkennbare Gefahren abzuwenden.

Wann der Eigentümer einstehen muss

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Konnte ein Baum etwa allein wegen seines Alters umstürzen, ist der Eigentümer für die Folgen verantwortlich.2 Ein Baum, der erkennbar krank oder morsch ist, ist also ein Risiko für den Eigentümer.

Anders ist es, wenn ein gesunder, widerstandsfähiger Baum in einem ungewöhnlich heftigen Sturm umstürzt. Dann ist der Eigentümer in der Regel nicht verantwortlich.3

Im Einzelfall kommt es auf die genauen Umstände an: wie der Baum aussah, was erkennbar war und was der Eigentümer unternommen hat.

Bäume im Wald

Für Gefahren, die typisch für den Wald sind – etwa ein herabfallender Ast an einem Waldweg –, haftet der Waldbesitzer grundsätzlich nicht. Wer den Wald betritt, tut das auf eigene Gefahr.7 Das gilt nicht für Bäume im Garten oder an der Straße.

Woran Sie Gefahren erkennen

Sehen Sie sich Ihre Bäume regelmäßig an, besonders nach Stürmen. Warnzeichen, bei denen Sie einen Fachbetrieb fragen sollten, sind zum Beispiel Pilze am Stamm oder an den Wurzeln, Risse und Höhlungen im Stamm, viele tote Äste in der Krone, eine neue Schräglage oder angehobene Erde am Stammfuß.

Hinsehen lohnt sichWoran Sie einen gefährlichen Baum erkennen
12345
  1. 1PilzeFruchtkörper am Stamm oder an den Wurzeln deuten auf Fäule hin.
  2. 2Risse und HöhlungenLängsrisse, offene Stellen oder hohl klingendes Holz im Stamm.
  3. 3Tote ÄsteViele trockene, unbelaubte Äste in der Krone können herabfallen.
  4. 4Neue SchräglageDer Baum neigt sich stärker als früher, etwa nach einem Sturm.
  5. 5Angehobene ErdeAufgewölbter oder gerissener Boden am Stammfuß.
Sehen Sie eines dieser Zeichen, fragen Sie einen Fachbetrieb. Halten Sie Kontrollen und Maßnahmen schriftlich fest.
Baum jetzt prüfen →

Wie oft kontrolliert werden muss, hängt vom Baum und vom Standort ab. Ein Baum über einem Gehweg oder Spielplatz verlangt mehr Aufmerksamkeit als einer am Ende des Gartens. Halten Sie Kontrollen und Maßnahmen schriftlich fest.

Wenn Sie handeln müssen

Totholz und beschädigte Äste dürfen in Berlin ohne Antrag entfernt werden.4 Soll ein geschützter Baum gefällt werden, brauchen Sie eine Genehmigung – Sicherheitsgründe sind dafür ein anerkannter Grund.8

Droht der Baum akut umzustürzen, gilt eine eigene Regel. Lesen Sie dazu den Ratgeber Baum droht umzustürzen oder Sturmschaden.

Vom 1. März bis 30. September ist eine Fällung aus Gründen der Verkehrssicherheit nur zulässig, wenn sie nicht anders oder zu einer anderen Zeit möglich ist.5

So ist es in Ihrem Ort
Zeigt Schutzgrenze, Fällzeit und zuständige Behörde aus den geprüften Ortsregeln – mit Stand und Quelle.

Häufige Fragen

Hafte ich für jeden Ast, der von meinem Baum fällt?

Nicht automatisch. Es kommt darauf an, ob die Gefahr erkennbar war und Sie zumutbare Vorkehrungen versäumt haben.23

Wie oft muss ich meine Bäume kontrollieren?

Feste Abstände nennen die hier ausgewerteten Vorschriften nicht. Sehen Sie Ihre Bäume regelmäßig und nach jedem Sturm an, und lassen Sie Auffälligkeiten von einem Fachbetrieb prüfen.

Der Baum meines Nachbarn ist im Sturm auf mein Haus gefallen. Wer zahlt?

Das hängt vom Zustand des Baums ab. War er etwa altersschwach, ist der Nachbar in der Regel verantwortlich; war er gesund und der Sturm ungewöhnlich heftig, meist nicht.23

Darf ich einen Baum vorsorglich fällen, um nicht haften zu müssen?

Nur mit Genehmigung, wenn er geschützt ist. Eine Gefahr, die sich mit zumutbarem Aufwand nicht beseitigen lässt, ist aber ein Grund für die Genehmigung.8

Quellen
1Service Berlin: Baumschutz – Ausnahmegenehmigung beantragen, Dienstleistung 330487, Voraussetzungen – abgerufen am 09.10.2026
2Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.03.2003, V ZR 319/02 – abgerufen am 09.10.2026
3Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.04.1993 (Wiedergabe auf einer Anwaltsseite), V ZR 250/92 – abgerufen am 09.10.2026 (Sekundärquelle)
4Baumschutzverordnung Berlin (BaumSchVO), § 4 Abs. 4 Nr. 1 – abgerufen am 10.10.2026
5Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), § 39 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 – abgerufen am 09.10.2026
6Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 823 Abs. 1 – abgerufen am 14.10.2026
7Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.10.2012, VI ZR 311/11 – abgerufen am 14.10.2026
8Baumschutzverordnung Berlin (BaumSchVO), § 5 Abs. 1 – abgerufen am 09.10.2026
Keine Rechtsberatung. Im Zweifel entscheidet die zuständige Behörde.
Betrieb für die Fällung gesucht?
Betriebe in Ihrer Nähe, sortiert nach Entfernung – mit Einsatzgebiet und Kontaktdaten.
Betriebe finden

Ihre Wahl zum Datenschutz

Wir möchten Google Maps einbinden (Adressvorschläge im Genehmigungs-Check und im Anfrageformular, Karte im Standort-Editor).

Dabei werden Daten an diese Anbieter übertragen. Ohne Ihre Zustimmung laden wir sie nicht. · Datenschutzerklärung