Ärger vermeiden

Nachbarbaum: Überhängende Äste, Wurzeln und Grenzabstand

Äste ragen herüber, Wurzeln heben die Terrasse, der Baum steht zu nah an der Grenze: Streit um Nachbarbäume ist häufig. Hier steht, was das Zivilrecht erlaubt – und warum Baumschutz und Schonzeit trotzdem gelten.

4 Min. LesezeitStand: 14.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Eingedrungene Wurzeln dürfen Sie abschneiden. Überhängende Zweige erst, wenn Sie dem Nachbarn erfolglos eine angemessene Frist gesetzt haben.1
  • Beides gilt nur, wenn die Nutzung Ihres Grundstücks beeinträchtigt ist.1
  • Baumschutzverordnung, Satzung und Schonzeit gelten trotzdem – auch für den Baum des Nachbarn.2
  • In Berlin dürfen überragende Äste an der Grundstücksgrenze bis 15 cm Umfang ohne Genehmigung fachgerecht entfernt werden.3
  • Wie viel Abstand Bäume zur Grenze halten müssen, regeln die Nachbarrechtsgesetze von Berlin und Brandenburg.45
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Überhängende Äste und eindringende Wurzeln

Wurzeln eines Nachbarbaums, die in Ihr Grundstück eindringen, dürfen Sie abschneiden und behalten. Bei überhängenden Zweigen gilt das erst, wenn Sie dem Nachbarn eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt haben und er sie nicht genutzt hat.1

Beides setzt voraus, dass die Wurzeln oder Zweige die Nutzung Ihres Grundstücks beeinträchtigen.1 Ein Ast, der niemanden stört, berechtigt nicht zum Schnitt.

Setzen Sie die Frist schriftlich und nennen Sie genau, welche Äste stören. So können Sie später belegen, dass Sie den Nachbarn rechtzeitig informiert haben.

§ 910 BGBWas Sie am Nachbarbaum schneiden dürfen
Grundstück des NachbarnIhr GrundstückGrenze123
1
WurzelnDürfen Sie abschneiden, wenn sie die Nutzung Ihres Grundstücks beeinträchtigen.
2
ÄsteErst nach einer angemessenen Frist, die der Nachbar nicht genutzt hat – und nur, wenn sie stören.
3
Immer zuerstBaumschutz und Schonzeit gehen vor. In Berlin dürfen überragende Äste an der Grenze bis 15 cm Umfang ohne Genehmigung fachgerecht entfernt werden.
Quelle: BGB § 910 · BaumSchVO § 4Was in Ihrem Ort gilt: Genehmigungs-Check

Auch wenn der Baum darunter leidet

Der Bundesgerichtshof hat 2021 in einem Berliner Fall entschieden: Das Recht, überhängende Äste abzuschneiden, besteht grundsätzlich auch dann, wenn der Baum dadurch abzusterben droht. Naturschutzrechtliche Beschränkungen bleiben aber vorbehalten.2 Das heißt: Baumschutzverordnung, Satzung und Schonzeit gehen vor.

Was Baumschutz und Schonzeit dazu sagen

In Berlin dürfen überragende Äste an Nachbar- und straßenseitigen Grundstücksgrenzen bis zu einem Umfang von 15 cm ohne Genehmigung fachgerecht entfernt werden.3 Stärkere Äste eines geschützten Baums brauchen eine Genehmigung – auch wenn das Zivilrecht den Schnitt erlauben würde. In Brandenburg steht es in der jeweiligen Satzung oder Verordnung.6

Vom 1. März bis 30. September sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte zulässig.7 Besetzte Nester dürfen das ganze Jahr nicht beschädigt werden.8

Achtung: Wer am Nachbarbaum mehr abschneidet, als Baumschutz und Schonzeit erlauben, riskiert ein Bußgeld – auch wenn der Nachbar die Frist hat verstreichen lassen.
So ist es in Ihrem Ort
Zeigt Schutzgrenze, Fällzeit und zuständige Behörde aus den geprüften Ortsregeln – mit Stand und Quelle.

Wie viel Abstand Bäume zur Grenze halten müssen

In Berlin müssen stark wachsende Bäume – etwa Rotbuche, Linde, Platane, Rosskastanie, Stieleiche, Pappel, Weißbirke, Douglasie oder Walnuss – mindestens 3 m von der Grenze entfernt stehen, sonstige Bäume 1,50 m, nicht hochstämmige Obstbäume 1 m und Sträucher 0,50 m. Hecken über 2 m Höhe brauchen 1 m Abstand, niedrigere 0,50 m. Gemessen wird von der Mitte des Stamms am Boden.4

In Brandenburg müssen Bäume, die höher als 2 m werden, grundsätzlich Abstand halten: Obstbäume 2 m, andere Bäume 4 m. Zu landwirtschaftlich oder erwerbsgärtnerisch genutzten Flächen gilt der doppelte Abstand.5 Kein Abstand ist nötig hinter einer geschlossenen Einfriedung, die der Baum nicht überragt, und an öffentlichen Verkehrsflächen, öffentlichen Grünflächen und oberirdischen Gewässern von mehr als 4 m Breite.9

Steht ein Baum zu nah an der Grenze, kann der Nachbar unter Umständen verlangen, dass er entfernt oder zurückgeschnitten wird. Die Gesetze sehen dafür Fristen vor, nach deren Ablauf ein solcher Anspruch ausgeschlossen sein kann. Lassen Sie sich im Einzelfall beraten.

NachbarrechtWie weit Bäume von der Grenze stehen müssen
Berlin
Stark wachsende Bäumez. B. Rotbuche, Linde, Platane, Rosskastanie, Stieleiche, Pappel, Weißbirke, Douglasfichte, Walnuss
3 m
Sonstige Bäume
1,50 m
Obstbäume, nicht hochstämmig
1 m
Hecken über 2 m Höhe
1 m
Sträucher, Hecken bis 2 m
0,50 m
Gemessen ab der Mitte des Stamms am Boden.
Brandenburg
Bäume über 2 m Höheaußer Obstbäumen
4 m
Obstbäume über 2 m Höhe
2 m
Zu landwirtschaftlich oder erwerbsgärtnerisch genutzten Flächen gilt der doppelte Abstand.Kein Abstand nötig hinter einer geschlossenen Einfriedung, die der Baum nicht überragt, und an öffentlichen Verkehrsflächen von mehr als 4 m Breite.
Steht ein Baum zu nah, kann der Nachbar unter Umständen die Beseitigung verlangen. Dafür gelten Fristen – lassen Sie sich im Einzelfall beraten.
Quelle: NachbG Bln §§ 27, 28, 30 · BbgNRG §§ 37, 38Was in Ihrem Ort gilt: Genehmigungs-Check

Streit vermeiden

Sprechen Sie Ihren Nachbarn zuerst an, bevor Sie Fristen setzen oder selbst schneiden. Klären Sie gemeinsam, ob der Baum geschützt ist und wann ein Schnitt zulässig ist. Ein gemeinsam beauftragter Fachbetrieb schneidet fachgerecht und weiß, was ohne Genehmigung geht.

Häufige Fragen

Darf ich überhängende Äste einfach abschneiden?

Erst wenn Sie dem Nachbarn eine angemessene Frist gesetzt haben und die Äste Ihr Grundstück beeinträchtigen.1 Baumschutz und Schonzeit gelten zusätzlich.2

Und Wurzeln?

Eingedrungene Wurzeln dürfen Sie ohne Frist abschneiden, wenn sie die Nutzung Ihres Grundstücks beeinträchtigen.1 In Berlin ist dabei der Wurzelbereich geschützter Bäume zu beachten.3

Wem gehören die Früchte, die auf mein Grundstück fallen?

Früchte, die von einem Baum auf das Nachbargrundstück fallen, gelten als Früchte dieses Grundstücks.10

Wie viel Abstand muss ein Baum in Berlin zur Grenze halten?

Je nach Art zwischen 1 m und 3 m, Sträucher 0,50 m.4

Und in Brandenburg?

Bäume über 2 m Höhe grundsätzlich 2 m bei Obstbäumen und 4 m bei anderen Bäumen.5

Quellen
1Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 910 – abgerufen am 09.10.2026
2Bericht über Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.06.2021, V ZR 234/19 – abgerufen am 09.10.2026 (Sekundärquelle)
3Baumschutzverordnung Berlin (BaumSchVO), § 4 Abs. 2 und Abs. 4 Nr. 3 – abgerufen am 10.10.2026
4Berliner Nachbarrechtsgesetz (NachbG Bln), §§ 27, 28 und 30 – abgerufen am 09.10.2026
5Brandenburgisches Nachbarrechtsgesetz (BbgNRG), § 37 Abs. 1 und 2 – abgerufen am 09.10.2026
6Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG), § 8 Abs. 1 und 2 – abgerufen am 09.10.2026
7Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), § 39 Abs. 5 – abgerufen am 09.10.2026
8Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), § 44 Abs. 1 Nr. 3 – abgerufen am 09.10.2026
9Brandenburgisches Nachbarrechtsgesetz (BbgNRG), § 38 – abgerufen am 09.10.2026
10Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 911 – abgerufen am 14.10.2026
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