Das Wichtigste in Kürze
- Eingedrungene Wurzeln dürfen Sie abschneiden. Überhängende Zweige erst, wenn Sie dem Nachbarn erfolglos eine angemessene Frist gesetzt haben.1
- Beides gilt nur, wenn die Nutzung Ihres Grundstücks beeinträchtigt ist.1
- Baumschutzverordnung, Satzung und Schonzeit gelten trotzdem – auch für den Baum des Nachbarn.2
- In Berlin dürfen überragende Äste an der Grundstücksgrenze bis 15 cm Umfang ohne Genehmigung fachgerecht entfernt werden.3
- Wie viel Abstand Bäume zur Grenze halten müssen, regeln die Nachbarrechtsgesetze von Berlin und Brandenburg.45
Überhängende Äste und eindringende Wurzeln
Wurzeln eines Nachbarbaums, die in Ihr Grundstück eindringen, dürfen Sie abschneiden und behalten. Bei überhängenden Zweigen gilt das erst, wenn Sie dem Nachbarn eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt haben und er sie nicht genutzt hat.1
Beides setzt voraus, dass die Wurzeln oder Zweige die Nutzung Ihres Grundstücks beeinträchtigen.1 Ein Ast, der niemanden stört, berechtigt nicht zum Schnitt.
Setzen Sie die Frist schriftlich und nennen Sie genau, welche Äste stören. So können Sie später belegen, dass Sie den Nachbarn rechtzeitig informiert haben.
Auch wenn der Baum darunter leidet
Der Bundesgerichtshof hat 2021 in einem Berliner Fall entschieden: Das Recht, überhängende Äste abzuschneiden, besteht grundsätzlich auch dann, wenn der Baum dadurch abzusterben droht. Naturschutzrechtliche Beschränkungen bleiben aber vorbehalten.2 Das heißt: Baumschutzverordnung, Satzung und Schonzeit gehen vor.
Was Baumschutz und Schonzeit dazu sagen
In Berlin dürfen überragende Äste an Nachbar- und straßenseitigen Grundstücksgrenzen bis zu einem Umfang von 15 cm ohne Genehmigung fachgerecht entfernt werden.3 Stärkere Äste eines geschützten Baums brauchen eine Genehmigung – auch wenn das Zivilrecht den Schnitt erlauben würde. In Brandenburg steht es in der jeweiligen Satzung oder Verordnung.6
Vom 1. März bis 30. September sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte zulässig.7 Besetzte Nester dürfen das ganze Jahr nicht beschädigt werden.8
Wie viel Abstand Bäume zur Grenze halten müssen
In Berlin müssen stark wachsende Bäume – etwa Rotbuche, Linde, Platane, Rosskastanie, Stieleiche, Pappel, Weißbirke, Douglasie oder Walnuss – mindestens 3 m von der Grenze entfernt stehen, sonstige Bäume 1,50 m, nicht hochstämmige Obstbäume 1 m und Sträucher 0,50 m. Hecken über 2 m Höhe brauchen 1 m Abstand, niedrigere 0,50 m. Gemessen wird von der Mitte des Stamms am Boden.4
In Brandenburg müssen Bäume, die höher als 2 m werden, grundsätzlich Abstand halten: Obstbäume 2 m, andere Bäume 4 m. Zu landwirtschaftlich oder erwerbsgärtnerisch genutzten Flächen gilt der doppelte Abstand.5 Kein Abstand ist nötig hinter einer geschlossenen Einfriedung, die der Baum nicht überragt, und an öffentlichen Verkehrsflächen, öffentlichen Grünflächen und oberirdischen Gewässern von mehr als 4 m Breite.9
Steht ein Baum zu nah an der Grenze, kann der Nachbar unter Umständen verlangen, dass er entfernt oder zurückgeschnitten wird. Die Gesetze sehen dafür Fristen vor, nach deren Ablauf ein solcher Anspruch ausgeschlossen sein kann. Lassen Sie sich im Einzelfall beraten.
Streit vermeiden
Sprechen Sie Ihren Nachbarn zuerst an, bevor Sie Fristen setzen oder selbst schneiden. Klären Sie gemeinsam, ob der Baum geschützt ist und wann ein Schnitt zulässig ist. Ein gemeinsam beauftragter Fachbetrieb schneidet fachgerecht und weiß, was ohne Genehmigung geht.
Häufige Fragen
Darf ich überhängende Äste einfach abschneiden?
Und Wurzeln?
Wem gehören die Früchte, die auf mein Grundstück fallen?
Früchte, die von einem Baum auf das Nachbargrundstück fallen, gelten als Früchte dieses Grundstücks.10
Wie viel Abstand muss ein Baum in Berlin zur Grenze halten?
Je nach Art zwischen 1 m und 3 m, Sträucher 0,50 m.4
Und in Brandenburg?
Bäume über 2 m Höhe grundsätzlich 2 m bei Obstbäumen und 4 m bei anderen Bäumen.5